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ᐅ Welche Kostendifferenz zwischen einem Zweifamilienhaus und zwei Doppelhaushälfte?


Erstellt am: 17.12.15 19:18

hb-julia17.12.15 20:59
W. Pickartz schrieb:
Für eine professionelle Antwort braucht´s eine professionelle Frage. Was möchtest Du denn genau wissen zu diesem Thema ? Wie ist die genaue Ausgangssituation ? Mehr Details bitte.

Bei einer Doppelhaushälfte müssen z.B. zwei eigenständige, grundbuchlich getrennte Grundstücke vorhanden sein. Zudem müssen Doppelhaushälfte mit grenzständiger Bebauung im Bebauungsplan erlaubt sein bzw. als Ausnahme eventuell beantragt werden etc. Bei einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung müssen 2 abgeschlossene Wohnungen nachgewiesen werden usw.

Ja gern: Bebauungsplan erlaubt sowohl DH- wie Zweifamilienhaus-Bebauung.

Auf die (schriftliche!) Frage an den Vertriebler eines Bauträgers, wie sich die Kosten eines DH und eines Zweifamilienhaus unterscheiden, gab es die Antwort, dass für das Zweifamilienhaus "zusätzliche Kosten von ca. 20.000,-- EUR an(fallen) für Bad, GäWC, Technik,
Küchenanschlüsse und Abgeschlossenheitsbescheinigung".

Daher meine Frage, ob vielleicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Zweifamilienhaus teurer macht, als ein DH.
Bauexperte17.12.15 23:19
Guten Abend Will,
W. Pickartz schrieb:

Bei einer Doppelhaushälfte müssen z.B. zwei eigenständige, grundbuchlich getrennte Grundstücke vorhanden sein.
Wenn sie sich hinter einem gemeinsamen Hauseingang "verstecken" eher nicht; es gibt doch Spielraum 😀

Grüße, Bauexperte
Bauexperte17.12.15 23:42
hb-julia schrieb:

Auf die (schriftliche!) Frage an den Vertriebler eines Bauträgers, wie sich die Kosten eines DH und eines Zweifamilienhaus unterscheiden, gab es die Antwort, dass für das Zweifamilienhaus "zusätzliche Kosten von ca. 20.000,-- EUR an(fallen) für Bad, GäWC, Technik,
Küchenanschlüsse und Abgeschlossenheitsbescheinigung".
Kann ich dieses Schreiben haben? Ich baue dann keine DH mehr, sondern kaufe sie bei ihm 😀
hb-julia schrieb:

Daher meine Frage, ob vielleicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Zweifamilienhaus teurer macht, als ein DH.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren; sie ist auch eine Voraussetzung für die Eintragung von Miteigentümern in das Grundbuch. Das kann auch der Vermesser erledigen; die Kosten sind also überschaubar.

2 Doppelhaushälfte sind ganz klar teurer, als ein Zweifamilienhaus! Zum einen - wenn Du nicht nach WEG trennst - durch die beiden Grundstücke, zum anderen durch die Baukosten. Eine Doppelhaushälfte unterscheidet sich monetär nur dadurch von einem freistehenden Einfamilienhaus, daß eine Wand nicht verputzt wird.

Bspw. 6.75 x 10.25 m, EG + OG, Preis pro Hälfte TEUR 175 - ergibt in Summe TEUR 350 für das komplette DH.

Bei einem Zweifamilienhaus liegen beide Wohneinheiten im Regelfall übereinander, bedeutet, das Haus (im Gegensatz zum DH), wie auch das Grundstück können kleiner sein. Bei Zweifamilienhaus teilen sich beide Wohneinheiten einen Hausanschlussraum, welcher zwar von beiden Parteien - und deshalb unabhängig voneinander - begehbar sein muß, aber eben nur einen. Natürlich müssen beide Wohneinheiten unabhängig voneinander mit Strom, Gas + Wasser versorgt werden, die Verbräuche pro Partei abgerechnet werden; noch eigene Hauseingangstüren - das wars im Großen & Ganzen auch schon.

Beispiel: 10.00 x 12.00 m, EG + OG, Preis für das Zweifamilienhaus TEUR 260.

Also, wie ist das mit dem Schreiben ..... 😎

Grüße, Bauexperte
hb-julia18.12.15 09:58
Bauexperte schrieb:
Kann ich dieses Schreiben haben? Ich baue dann keine DH mehr, sondern kaufe sie bei ihm 😀
.....
Also, wie ist das mit dem Schreiben ..... 😎
....
Grüße, Bauexperte

Vielen Dank für die differenzierte und verständliche Antwort!!!

Die Aussage dieses Vertrieblers ist dann ja tatsächlich skandalös (dürfte ich sie eigentlich hier veröffentlichen?) - und sagt leider nichts darüber aus, dass seine DH-Preise günstig wären.
Das bedeutet dann wohl: Finger weg! - Wer weiß, was da sonst noch kommt ...

Nochmals Danke!
Bauexperte18.12.15 10:14
hb-julia schrieb:

(dürfte ich sie eigentlich hier veröffentlichen?)
Nur mit dessen Zustimmung oder um jede Angabe, des dahinter stehenden Anbieters befreit; letzteres macht aber keinen Sinn.

Grüße, Bauexperte
zweifamilienhausabgeschlossenheitsbescheinigungwohneinheitendoppelhaushälfte