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ᐅ Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen


Erstellt am: 02.08.21 15:58

Sir_Batman26.08.21 14:31
Ein wenig spät zwar, aber nur weil auf einem Flurstück ein Wegerecht eingetragen ist, bedeutet das nicht, dass das komplette Flurstück nicht beparkt werden darf. Ist zu unklar formuliert, reichen ggf. schmaler Breiten, die freigehalten werden müssen.
Beispiel: Auf unserem Flurstück (ca 7m breit) ist keine genaue Fläche für das Wegerecht vorgegeben. Wir sind daher lediglich verpflichtet, eine Durchfahrtsbreite von 3,5m zu gewährleisten. Das kann dann ganz links, mittig oder rechts oder 8m Schlangelinien erfolgen.

Abschleppen lassen kann sie natürlich, wird da aber sicherlich auf den Kosten sitzen bleiben. Der einfachste Weg wird hier gewählt werden müssen: Klingeln.
Durran123426.08.21 15:16
Grundsätzlich würde ich wegen sowas nicht einen Umzug bzw. Hausverkauf erwägen. Da kommt ihr vom Regen in die Traufe.
Ich habe auch nur blöde Nachbarn, aber immer scharf zurück geschossen. Wer Krieg will kann ihn kriegen.

Ihr wurdet veräppelt. Kann man mal machen. Aber bei mir nur einmal. Wegerecht bedeutet Wegerecht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich würde als erstes mal die Grenzsteine prüfen sowie die Grundstücksgrenzen vor Ort genau ermitteln. Stimmen nämlich meistens nicht.
Passt da wirklich alles. Da macht ein Meter sehr viel aus. In deinem Fall würden 50 cm schon ein Einparken in den Carport fast unmöglich machen. Gibt es Unklarheiten bezüglich Grenze kann man vermessen lassen. Kostet natürlich erstmal. aber zahlen muss es der Verursacher.

Ein Wegerecht sagt natürlich auch nichts über den Zustand des Weges aus. Hier kann man als Eigentümer ja auch mal etwas Hand anlegen.
Zumindest liegt die Hoheitsgewalt für den Weg immer noch beim Eigentümer. Etwaige Maßnahmen könnte man ja einleiten, zumindest bis die Dame wieder zur Vernunft gekommen ist.
hampshire26.08.21 16:14
Durran1234 schrieb:

Ich habe auch nur blöde Nachbarn, aber immer scharf zurück geschossen. Wer Krieg will kann ihn kriegen.
Ich überlege gerade, ob das mehr über den Author oder seine Nachbarn aussagt… 😉
guckuck226.08.21 17:18
hampshire schrieb:

Ich überlege gerade, ob das mehr über den Author oder seine Nachbarn aussagt… 😉

wenn man den nachstehenden Ausführungen folgt, ist die Frage imho beantwortet ;-)
Traumfaenger26.08.21 21:57
Durran1234 schrieb:

Ein Wegerecht sagt natürlich auch nichts über den Zustand des Weges aus. Hier kann man als Eigentümer ja auch mal etwas Hand anlegen.
Zumindest liegt die Hoheitsgewalt für den Weg immer noch beim Eigentümer. Etwaige Maßnahmen könnte man ja einleiten, zumindest bis die Dame wieder zur Vernunft gekommen ist.

Das dürften Juristen vermutlich anders sehen. So ein Weg hat eine Bestimmung und muss daher bestimmungsgemäß nutzbar sein. Daher muss die Wegfläche, soweit sie der Erschließung des Wohnhauses dienst, nach den anerkannten Regeln der Bautechnik erstellt sein. Die Verkehrssicherungspflicht und somit auch Haftung dafür obliegt alleine dem Eigentümer. Da könnte also auch die Nachbarin zurückschießen. Ob das alles so jemals zu einer beidseitig friedlichen Lösung führt, würde ich mal bezweifeln.
Durran123431.08.21 07:52
Nun, hier in Ostdeutschland ticken ja die Uhren bekanntlich etwas anders.

Ich habe bei allen gekauften Immobilien bzw. Grundstücken Grenzprobleme. entweder wurden die Grenzsteine oder Markierungen beseitigt, Zäune einfach versetzt um das nachbarliche Grundstück zu vergrößern oder Müll auf meine Grundstücke verbracht.

Bei einem Grundstück hat der Nachbar 3m vom Haus die Grenze. Hat aber den Zaun 10m auf mein Grundstück versetzt. Das sind nun fast 200qm die mir fehlen. Gelagert wird nun auf meinem Grundstück Holz. Wie praktisch.

Bei einem anderen Grundstück das Gleiche. Den lebendigen Zaun mehr als 2m auf mein Grundstück.

Bei meinem Wohnhaus hatte der Nachbar mal die Hälfte des großen Grundstücks in den 50ger Jahren verkauft. Natürlich nur auf dem Papier.
Genutzt haben sie es weiter. So vergingen die Jahrzehnte bis wir es Anfang der 2000er kauften. Der Zaun war versetzt und mir fehlten von 1500qm Grundstück etwa 800qm. Der Kompost und Abfallhaufen befand sich natürlich auf jetzt unserem Grundstück. Und auch noch 1 Jahr nach unserem Kauf wurde dieser genutzt. Selbst die alten Slipeinlagen wurden da entsorgt. Im ernst. Sowas macht doch keiner mit.

Nachdem die alten Grenzen wieder hergestellt wurden und der Zutritt durch Zäune an der richtigen Stelle verhindert wurde, haben sie mir im Folgejahr 6 mal das Ordnungsamt mit einer Anzeige vorbei geschickt und immer und immer wieder Quergeschossen.
Ich bin sehr geduldig, aber alles muss ich mir auch nicht fallen lassen. Insofern wurde scharf zurückgeschossen. Ich habe seit Jahren Ruhe.

Es waren 2 alte Damen. Eine ist nun vermutlich mit Impfschaden verstorben. Die andere hat einen Gehirntumor und steht vor der Abschiebung ins Pflegeheim.
grundstückwegerechtflurstückzaungrenzsteinezäune