ᐅ Was ist der normale Preis für einen Carport ca 5*3 Meter?
Erstellt am: 24.01.23 19:17
romnBG5624.01.23 19:17
Hallo zusammen,
ich möchte an meinen Reihenhaus einen Carport bauen. Im Prinzip sollte das auch nicht so schwer sein.
Idealerweise sollte das an teilweise an dem Haus anlehnen, aber ein Teil muss darüber hinausgehen.
Ich habe mal eine Skizze angehängt.
Das Ganze soll in Bayern gebaut werden. Hier hat mir die Person im Bauamt gesagt, dass ein Bauplan gilt und ich daher einen "Antrag auf Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplan" stellen muss. Grdstzl. geht das wohl, ich muss aber die daneben liegenden Grundstücke um Erlaubnis fragen.
Jetzt folgende Fragen
- in dem oben liegenden Grundstück ist etwas hellgrau ein Quadrat eingezeichnet, dabei handelt es sich um einen Umspannturm der Energiegesellschaft. Diese Grenzen direkt an. Kennt sich jemand mit so jemanden aus, bzw sagen die bei so etwas nein?
- einige Carportverkäufer berichten mir, dass Carports bis 18qm in Bayern generell genehmingunsfrei seien. Stimmt das? Finde dazu nirgends etwas.
- Ich habe jetzt erst zwei Angebote und die sind immens teuer. Eins beinhaltet den Zaun, den ich zwischen dem Energieturm und meinem Carport haben will: 11 Tsd. Euro, das andere nicht: 8 Tsd. Ich finde online Bausätze von 5*3 Meter für 1,3 Tsd. Euro. Wie sind eure Erfahrungen hier bzw was wäre hier ein angemessener Preis? Der Carport soll ein Glasdach haben, sonst keine Anforderungen.
Viel Glück

ich möchte an meinen Reihenhaus einen Carport bauen. Im Prinzip sollte das auch nicht so schwer sein.
Idealerweise sollte das an teilweise an dem Haus anlehnen, aber ein Teil muss darüber hinausgehen.
Ich habe mal eine Skizze angehängt.
Das Ganze soll in Bayern gebaut werden. Hier hat mir die Person im Bauamt gesagt, dass ein Bauplan gilt und ich daher einen "Antrag auf Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplan" stellen muss. Grdstzl. geht das wohl, ich muss aber die daneben liegenden Grundstücke um Erlaubnis fragen.
Jetzt folgende Fragen
- in dem oben liegenden Grundstück ist etwas hellgrau ein Quadrat eingezeichnet, dabei handelt es sich um einen Umspannturm der Energiegesellschaft. Diese Grenzen direkt an. Kennt sich jemand mit so jemanden aus, bzw sagen die bei so etwas nein?
- einige Carportverkäufer berichten mir, dass Carports bis 18qm in Bayern generell genehmingunsfrei seien. Stimmt das? Finde dazu nirgends etwas.
- Ich habe jetzt erst zwei Angebote und die sind immens teuer. Eins beinhaltet den Zaun, den ich zwischen dem Energieturm und meinem Carport haben will: 11 Tsd. Euro, das andere nicht: 8 Tsd. Ich finde online Bausätze von 5*3 Meter für 1,3 Tsd. Euro. Wie sind eure Erfahrungen hier bzw was wäre hier ein angemessener Preis? Der Carport soll ein Glasdach haben, sonst keine Anforderungen.
Viel Glück
WilderSueden24.01.23 22:45
Du kannst den Billigstcarport vom Baumarkt nicht mit einem Glasdach vergleichen. Wenn ich das mit unserer Terrassenüberdachung (was ja nicht wirklich was anderes ist) vergleiche, die bei 5mx3,5m gute 10k kostet, ist das im Rahmen. Glasdach ist auch relativ speziell, die Billigstcarports haben alle Dachpappe. Wenn du selbst was machen willst, würde ich nach Bausätzen für Terrassenüberdachungen schauen.
hanghaus202325.01.23 10:36
Mich hat mein DIY Carport keine 1000 Euro gekostet. Qualitativ um weiten besser als ein Bausatz vom Baumarkt. Wo in BY ist das?
Glasdach? Oder geht auch Doppelstegplatten? Frag erstmal den Trafohausbetreiber, ob Du an die Grenze darfst. Gibt es eine Baulast auf Eurem Grundstück?
Glasdach? Oder geht auch Doppelstegplatten? Frag erstmal den Trafohausbetreiber, ob Du an die Grenze darfst. Gibt es eine Baulast auf Eurem Grundstück?
hanghaus202325.01.23 11:20
Ich zitiere mal aus der Bay Bauordnung.
"Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1.
folgende Gebäude:
a)
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
b)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich,"
Dies bedeutet aber nicht, das man die Regeln nicht einhalten muss.
"Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1.
folgende Gebäude:
a)
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
b)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich,"
Dies bedeutet aber nicht, das man die Regeln nicht einhalten muss.
i_b_n_a_n25.01.23 11:25
ich sehe nicht wirklich eine Genehmigungsfähigkeit. Üblicherweise (?) dürfen Carports nicht so nahe an der Zufahrt(sstrasse) liegen, bei uns hier zumindest mit mindestens 5m Abstand. Und wenn dann noch jemand auf dem Bauamt sagt es gibt einen Bebauungsplan (Bebauungsplan nicht Bauplan) indem Carports SO nicht erlaubt sind? Warum sollte dann ausgerechnet dir eine Ausnahme davon genehmigt werden? Eher ungewöhnlich denn das ist dann ein guter Ansatz von allen im Baugebiet mit dem Bebauungsplan dasselbe zu wollen (dürfen)
hanghaus202325.01.23 11:36
romnBG56 schrieb:
Das Ganze soll in Bayern gebaut werden. Hier hat mir die Person im Bauamt gesagt, dass ein Bauplan gilt und ich daher einen "Antrag auf Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplan" stellen muss. Grdstzl. geht das wohl, ich muss aber die daneben liegenden Grundstücke um Erlaubnis fragen.Das ist Dein erster Schritt.
Mit dem Tor sehe ich das kaum genehmigungsfähig. Ansonsten etwas nach hinten rücken, das Du 3 m einhalten kannst.
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