B
barcuda
Da bereits der Hinweis zu einem Gutachter/Sachverständigen genannt wurde, möchte ich noch einen anderen Aspekt beim Kauf eines Fertighauses in Leichtbauweise erwähnen: Innerhalb eines Einfamilienhauses bestehen keine Mindestanforderungen an den Schallschutz zwischen den Raumabtrennungen (nur für die Außenwände). Je nach Qualität der Ausführung kann dies in der Praxis für Überraschungen sorgen, insbesondere die Decke zwischen Erd- und Obergeschoss sollte geprüft werden - dies wird bei einer Begehung nicht unbedingt wahrgenommen, in der Nutzung dann schon, erst recht, wenn Kinder mit einziehen. Dabei ist zwischen Luftschall (z.B. Musik) und Körperschall (Klopfen) zu unterscheiden, da sich dies je nach Bauweise sehr unterschiedlich auswirkt. Ein schwimmender Estrich allein auf der Decke ist kein Garant für angenehmen Schallschutz.