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ᐅ Warten auf Baugenehmigung Tipps


Erstellt am: 09.05.22 16:46

K a t j a10.05.22 12:20
MultiPeter schrieb:

Was soll denn der Bauzaun bewirken, dass jemand aufmerksam wird?
Klar. Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo der Beamte allerdings vorsorglich anrief, damit wir ihm die Frist verlängern. Ansonsten hätte er täglich zur Baustelle pilgern müsste, um den Bau zu verhindern. Sowas mögen die gar nicht. 😉
11ant10.05.22 13:27
Du könntest auch folgendes Anschreiben an die UBA schicken:
In der Sache [Geschäftszeichen] ist mir nach meinen Unterlagen nach dem [Datum des Schreibens bzgl. der Unvollständigkeit] kein weiteres Schreiben ihrerseits zugegangen. Sollte dies nach Ihren Unterlagen anders sein, bitte ich bis zum [angemessene Frist] um Mitteilung.
Möge Dein Anwalt beurteilen, ob dies zur Erhärtung des Fiktionseintrittes sinnvoll sei.
Vermutlich wird er schlicht zur Absendung einer Baubeginnanzeige raten, bzw. diese am besten gleich von der Kanzlei aus vornehmen, dann weiß das Bauamt wo der Hammer hängt.
K a t j a schrieb:

Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo der Beamte allerdings vorsorglich anrief, damit wir ihm die Frist verlängern. Ansonsten hätte er täglich zur Baustelle pilgern müsste, um den Bau zu verhindern.
Daß Behörden von Antragstellern (telefonisch !) Fristverlängerungen erbäten, habe ich noch nie gehört. Wozu sollte der Beamte zur Baustelle pilgern wollen ? - die Genehmigungsfiktion tritt nach dem Gesetz mit Ablauf der Frist ohne weiteres ein, fertig. Rechtsmittel der Behörde dagegen sind m.W. nicht vorgesehen. Wenn die Behörde einen Baustopp allein mit der Begründung verhängte, sie hätte gerne mehr Zeit gehabt, soll sie sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Das kann nun wirklich jeder Halbdackel geschickter anstellen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Costruttrice10.05.22 14:01
Vielleicht hängt das ja damit zusammen, dass die Zustimmung der Gemeinde abgewartet werden musste und die Frist während dieser Zeit ausgesetzt ist. Dann wären die 3 Monate nämlich leider noch nicht rum.
K a t j a10.05.22 14:10
11ant schrieb:

Daß Behörden von Antragstellern (telefonisch !) Fristverlängerungen erbäten, habe ich noch nie gehört. Wozu sollte der Beamte zur Baustelle pilgern wollen ? - die Genehmigungsfiktion tritt nach dem Gesetz mit Ablauf der Frist ohne weiteres ein, fertig. Rechtsmittel der Behörde dagegen sind m.W. nicht vorgesehen. Wenn die Behörde einen Baustopp allein mit der Begründung verhängte, sie hätte gerne mehr Zeit gehabt, soll sie sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Das kann nun wirklich jeder Halbdackel geschickter anstellen.
Na dann hörst Du es jetzt. Das war die Sache, wo die Gemeinde dem Bauantrag nicht zugestimmt hat, aber keine Begründung lieferte. Ohne Begründung konnte das Bauamt aber nicht einfach ablehnen. Und so liefen dem Beamten die Fristen davon. Also hat er um Fristverlängerung gebeten. Da wir ihn anriefen aus dem selben Grund, hat er gleich per Telefon darum gebeten. Er meinte wörtlich, dass er sonst täglich zur Baustelle fahren müsste, um den Bau zu verhindern. Mit welcher Begründung war mir auch nicht klar - soweit haben wir das nicht kommen lassen. Verfahren läuft übrigens immer noch. Vielleicht hätten wir auch besser losbauen sollen. 🙄
K a t j a10.05.22 14:12
Costruttrice schrieb:

Vielleicht hängt das ja damit zusammen, dass die Zustimmung der Gemeinde abgewartet werden musste und die Frist während dieser Zeit ausgesetzt ist.
Wär mir neu, dass die Frist ausgesetzt würde.
Costruttrice10.05.22 16:54
K a t j a schrieb:

Wär mir neu, dass die Frist ausgesetzt würde.
Das ist Deutschland. Es lebe der Föderalismus!
fristbaustellebauamtbehörde