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ᐅ Warten auf Baugenehmigung Tipps


Erstellt am: 09.05.22 16:46

MultiPeter10.05.22 19:19
Glaube die Gemeinde muss immer mit einbezogen werden, also sollte das Bestandteil der Frist sein. Wir können auch nicht einfach anfangen, da die Versorger ohne Genehmigung keinen Einweisungstermin machen. Dementsprechend kann unser Architekt die Werkplanung nicht final abschließen. Also könnten wir wenn dann nur den Aushub machen.
11ant10.05.22 19:53
MultiPeter schrieb:

Wir können auch nicht einfach anfangen, da die Versorger ohne Genehmigung keinen Einweisungstermin machen.
Über eine Genehmigungsfiktion gibt es aber keinen Zettel, der die bescheinigt :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
MultiPeter10.05.22 19:58
Naja ich bin eher der Meinung, dass die Fiktion bestätigt werden muss, dass man auf der sicheren Seite ist. Habe heute nochmal mit dem Sachbearbeiter gesprochen, selbst die Frage ob wir zumindest bis Ende des Monats mit der Genehmigung rechnen können, wurde nur wage beantwortet.
Neubau202210.05.22 20:38
MultiPeter schrieb:

Hallo zusammen,
wir warten nunmehr seit über 5 Monaten auf unsere Baugenehmigung. Wir haben letztes Jahr am 03. Dezember unseren Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren im Saarland eingereicht.
Am 12.01.22 haben wir Post von der UBA erhalten, dass der Bauantrag unvollständig sei. Es fehlte ein Zusatz dass wir den Bebauungsplan, der seit 1968 in der Entstehungsphase ist und nie verabschiedet wurde,anerkennen. Die Planung unseres Hauses wurde auch dementsprechend ausgeführt und der besagte Bebauungsplan von vorn herein mit dem Antrag eingereicht.
Darauf hin haben wir den fehlenden Zusatz nachgereicht und wie ich jetzt erfahren habe ist dieser am 17.01.22 bei der UBA eingegangen.
Ebenfalls habe ich mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass darauf hin erst am 31.01.22 das ganze zur Einvernehmung an die Gemeinde ging. Diese hat ihre zwei Monats Frist voll ausgereizt und am 31.03.22 waren dann alle benötigten Unterlagen bei der UBA vorhanden.
Seit dem ist dann aber nichts mehr passiert. Wir sind im Kontakt mit dem Sachbearbeiter und fragen dort im 1 bis 2 Wochenrythmus freundlich nach.
Bis jetzt bekommen wir aber noch nicht mal in Aussicht gestellt wann wir mit der Genehmigung rechnen können, es wird nur gesagt man wisse nicht wie lange es noch dauert. Und dass der Sachbearbeiter viel Arbeit hat und noch einige Akten vor uns sind.
Wir haben auch versucht den Amtsleiter zu erreich, aber nur den Vertreter erreicht, der dann mitteilte er werde mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Aus Gesprächen ist aber zu hören dass dies anscheinend nicht passiert ist.
Unser Meinung nach müsste mittlerweile auch die Frist zur Bearbeitung verstrichen sein und wir sind im Bereich einer Genehmigungsfiktion. Das wir aber verneint.

Wie sollen wir am besten mit der Situation umgehen?
Wir wollen einfach endlich loslegen und keinen Streit mit Untätigkeitsklage usw. lostreten weil es dann wahrscheinlich noch länger dauern wird. Wobei ich mittlerweile echt sauer bin.
Wir hatten schon die Idee dem zuständigen Landrat einen Brief zu schreiben. Einfach anfangen ist wahrscheinlich auch keine Option?

Eure Erfahrungen Tipps sind gefragt. Danke!
Gruß Peter

Wenn Du weißt das die Baugenehmigung kommt, kannst ja schon mit baumvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Baustrom, Bauwasser, Baustraße. Erdarbeiten gehören glaube ich nicht dazu. Damit holst schon etwas Zeit raus.
Costruttrice10.05.22 20:43
In unserer Familie war kürzlich ähnlicher Fall, auch Saarland. Da hat UBA gesagt, Frist zählt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Bauantrag vollständig ist. Leider bekamen sie erst 6 Wochen nach Einreichen des Bauantrags überhaupt den Brief, dass etwas fehlt. Dh die 6 Wochen waren einfach so verstrichen, ohne dass es überhaupt etwas gebracht hat. Und es wurde auch gesagt, die Zeit, bis die Gemeinde entscheidet, zählt nicht zu den 3 Monaten dazu. Da musste das Ganze auch noch 2x in den Bauausschuss und einmal in den Gemeindrat, hat natürlich auch wieder gedauert. Inwiefern das mit deinem Fall vergleichbar ist, weiss ich natürlich nicht. Deshalb schrieb ich ja auch im Konjunktiv.
Musst mal in deiner Landesbauordnung schauen, da wird’s ja genau stehen.
Paar Meter weiter in RLP ist’s wieder anders und bei unserem ersten Haus in Bayern war es nochmal anders.

Das ist einfach mega nervig und man kommt nicht voran und je nachdem, an wen man gerät, reizt der es noch extra aus, solange er kann, wenn er sich gegängelt fühlt.
MultiPeter10.05.22 21:35
Costruttrice schrieb:

Und es wurde auch gesagt, die Zeit, bis die Gemeinde entscheidet, zählt nicht zu den 3 Monaten dazu.
Das würde bedeuten, dass die Fiktion am 31.06. eintritt, am 31.03 war das Einvernehmen der Gemeinde bei der UBA.
fristgenehmigung