W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wann stehen Erwerbern vermieteter Wohnungen Mieteinnahmen zu?


Erstellt am: 14.01.17 17:38

Elina14.01.17 23:21
also bei uns stand im Notarvertrag das genaue Datum des Lasten- und Gefahrenübergangs, das MUSS da drin stehen. Das ist das Datum, ab dem die Miete dir zusteht. Ob du dann im Grundbuch eingetragen bist, ist unerheblich (Eigentumsübergang). Und der Tag der Bezahlung hat damit auch wieder nichts zu tun.
Wir haben des Lastenübergang an einem 21. gehabt, die Bezahlung fand in zwei Raten am darauffolgenden 1. und am 25. des folgenden Monats statt und der Eigentumsübergang war dann irgendwann 3 Monate später. Entscheidend ist der im Vertrag festgehaltene Lasten (und Nutzen)Übergang.
Payday15.01.17 11:48
meistens ist der Tag des gefahrenübergangs auch der Tag der Bezahlung, bzw kurz danach bei der übergabe.

wer im Grundbuch steht ist zweitrangig. Notar fragen ist im Grunde die einzige richtige Möglichkeit.

ps: und Immobilien können nicht ohne Kaufvertrag verkauft werden. genau das macht ja der Notar
tomtom7915.01.17 12:57
Payday schrieb:
meistens ist der Tag des gefahrenübergangs auch der Tag der Bezahlung, bzw kurz danach bei der übergabe.

wer im Grundbuch steht ist zweitrangig. Notar fragen ist im Grunde die einzige richtige Möglichkeit.

ps: und Immobilien können nicht ohne Kaufvertrag verkauft werden. genau das macht ja der Notar

Warum aber wenn die gefahrenübergabe sofort bei Bezahlung wirksame wird, das Recht einer Eigenbedarfs Kündigung aber erst nach Eintrag im Grundbuch erlaubt.
Anhalter19.01.17 14:29
tomtom79 schrieb:
Warum aber wenn die gefahrenübergabe sofort bei Bezahlung wirksame wird, das Recht einer Eigenbedarfs Kündigung aber erst nach Eintrag im Grundbuch erlaubt.

Weil Eigenbedarf nur vom Eigentümer angemeldet werden kann. Und Eigentümer ist man erst, nach Eintragung im Grundbuch. Der Übergang von Nutzen hat aber mit Eigentum nichts zu tun und kann vertraglich frei verhandelt werden.

Normalerweise ist es wie Payday (hi!) schreibt, die Miete steht ab der Kaufpreiszahlung dem Käufer zu. Es gibt bestimmt andere Konstellationen, aber das war hier ja nicht gefragt.
Payday19.01.17 19:24
Anhalter schrieb:

Normalerweise ist es wie Payday (hi!) schreibt,
Hi! bist hier in bester Gesellschaft
Voki120.01.17 06:57
Ich warte auf den Tag, an dem ich von irgendwoher mitbekomme, dass jemand im Vertrauen auf diese "ich bin ja nur Laie" und "darf ja keine Rechtsberatung" vornehmen - Auskünfte echte finanzielle Nachteile erleidet. Ich lese wirklich selten solche Sammlungen an Dreck.

Lieber Admin, ich beende jetzt auch meine "lesende" Mitgliedschaft in diesem Forum. Du darfst meinen Account wirklich gerne löschen. Das wird im neuen Forum hoffentlich etwas kompetenter. Zahltag darf ausfallen.
grundbuchmieteeigentumsübergangnotar