ᐅ Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar
Erstellt am: 22.09.16 08:56
Evolith22.09.16 12:17
: wir stehen beide im Grundbuch. Mitgehangen mitgefangen. Es ist ein gemeinsames Projekt, wir zahlen beide, also gehört es auch beiden.
Wir haben nur die Besonderheit, dass meine Eltern mir Geld geschenkt haben. Das wird per Ehevertrag rausgerechnet
Wir haben nur die Besonderheit, dass meine Eltern mir Geld geschenkt haben. Das wird per Ehevertrag rausgerechnet
Steven22.09.16 12:29
Evolith schrieb:
: wir stehen beide im Grundbuch. Mitgehangen Hallo Evolith
sorry, etwas schnell zitiert. Ich meinte den Threadstarter.
Steven
mmMmm22.09.16 12:49
Puh Danke für die Antworten.
Dann muss ich wohl wirklich darauf hinstreben halbe halbe mit im Grundbuch zu stehen. Müssen das nur clever hinbekommen, dass die Schenkung nur an sie geht (günstiger) und ich dann mit eingetragen werde asap.
Zur Sicherheit werden wir aber wohl auch mal nen Notar aufsuchen und uns von dem beraten lassen. Die paar Euro die der kostet sind wohl gut angelegtes Geld
Dann muss ich wohl wirklich darauf hinstreben halbe halbe mit im Grundbuch zu stehen. Müssen das nur clever hinbekommen, dass die Schenkung nur an sie geht (günstiger) und ich dann mit eingetragen werde asap.
Zur Sicherheit werden wir aber wohl auch mal nen Notar aufsuchen und uns von dem beraten lassen. Die paar Euro die der kostet sind wohl gut angelegtes Geld
Evolith22.09.16 13:22
Ihr könnt recht viel über einen Ehevertrag regeln. Da steht dann drin, dass das Haus an deine Frau geht und sie dich dann nach Modell X auszahlt.
Maria1622.09.16 13:41
Vor allem solltest du danach streben, dass sich ALLE Beteiligten einig und der jeweiligen Konsequenzen bewusst sind.
Und du solltest nie das Verständnis für Ihre Eltern aus dem Augen verlieren.
Ihr bekommt von ihnen etwas geschenkt, das sie erwirtschaftet oder zumindest erhalten haben, nämlich das Grundstück! Dass deine Schwiegereltern dann im Trennungsfall (v.a., falls du den Scheidungsgrund lieferst ) lieber ihr Kind als dich abgesichert sehen möchten, ist durchaus ihr gutes Recht.
Der Notar, den es für die Grundstücksübertragung eh braucht, ist verpflichtet, alle Beteiligten zu beraten. Das könnte man ggf. auch auf dich ausweiten, auch wenn nur an deine Frau übertragen wird.
Eine Trickserei, um dich ohne Schenkungssteuer uns Grundbuch zu bekommen, ist meines Wissens übrigens nicht möglich (außer dann halt nach der Hochzeit)!
Und du solltest nie das Verständnis für Ihre Eltern aus dem Augen verlieren.
Ihr bekommt von ihnen etwas geschenkt, das sie erwirtschaftet oder zumindest erhalten haben, nämlich das Grundstück! Dass deine Schwiegereltern dann im Trennungsfall (v.a., falls du den Scheidungsgrund lieferst ) lieber ihr Kind als dich abgesichert sehen möchten, ist durchaus ihr gutes Recht.
Der Notar, den es für die Grundstücksübertragung eh braucht, ist verpflichtet, alle Beteiligten zu beraten. Das könnte man ggf. auch auf dich ausweiten, auch wenn nur an deine Frau übertragen wird.
Eine Trickserei, um dich ohne Schenkungssteuer uns Grundbuch zu bekommen, ist meines Wissens übrigens nicht möglich (außer dann halt nach der Hochzeit)!
toxicmolotof22.09.16 14:13
Maria16 schrieb:
Eine Trickserei, um dich ohne Schenkungssteuer uns Grundbuch zu bekommen, ist meines Wissens übrigens nicht möglich (außer dann halt nach der Hochzeit)!Die Trickserei ohne Hochzeit heißt dann Grunderwerbsteuer.
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