Vorvertrag mit GU zum Bau eines Hauses nach Grundstückskauf

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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B

Bauexperte

Guten Morgen,

Es wird ein Stück Haus gekauft und ein Stück Grundstück. Beide von unterschiedlichen nicht miteinander verbundenen Parteien. Ende, Aus, Mickeymaus. Das würde ich bis vor das BFH streiten.
Das brauchst Du nicht, das hat es schon vielfältigst gegeben und immer mit negativer Entscheidung für den betroffenen Grundstückserwerber.

**"Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht." (EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08).

Denn worauf soll ein Haus sonst gebaut werden, wenn nicht auf ein Grundstück? Und nur dadurch, dass die beauftragte Baufirma mit ihrer Expertise nach einem Grundstück sucht, wird es noch kein Grundstück von denen.
Das ist so einfach nicht. Du vergisst bei Deiner Argumentation, daß das Grundstück "nur" erworben werden kann, wenn ausschließlich mit dem vermittelten Anbieter gebaut wird. Die freie Anbieterwahl ist damit nicht gegeben, sehr wohl aber der wirtschaftliche Zusammenhang nachzuweisen.

Ich habe es schon mehrfach an anderer Stelle im Forum geschrieben: das FA ist nicht dumm, hat Mitarbeiter, welche kaum etwas anderes tun, als die bekannten Verkaufsportale/Papiermedien in Sachen Immobilien (und damit auch Grundstücken) zu beobachten. Ihnen entgeht so leicht Nichts; es sei denn, einer ihrer Mitarbeiter hatte einen rabenschwarzen Tag. Nur darauf würde ich mich nicht verlassen

**Quelle: meine HP

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Musketier

Musketier

Der Fragebogen prüft ganz klar ab, ob Grundstückskauf und Werkvertrag in irgendeiner Form verbunden ist.
Da sind zum Beispiel folgende Fragen:
- ob zum Zeitpunkt des Grundstückkaufvertrages die Baufirma schon fest stand (z.B. Datum Werkvertrag)
- ob weitere Angebote von verschiedenen Baufirmen eingeholt wurden (mit Nachweis)
- wie man vom Grundstück erfahren hat (z.B. Stadtanzeiger, Internetportal,...)

Leider folgen die Gerichte momentan eher der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, obwohl es damit zu Doppelbesteuerung mit UST und Grunderwerbsteuer kommt. Eigentlich steht im UStG, dass Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
Normalerweise müßte man sich einen 19%igen Schadenersatz (oder zumindest in Höhe der Grunderwerbsteuer) in den Werkvertrag reinschreiben lassen, für den Fall, dass das Geschäft der Grunderwerbsteuer unterliegt, denn normalerweise könnte die Baufirma das Geschäft nachträglich umsatzsteuerfrei behandeln.
Das Risiko und den Aufwand wird bloß keine Baufirma eingehen.




@Bauexperte
Ob die Finanzamtsmitarbeiter (die meines Wissens nicht einmal Internetzugang haben) die Zeit und Elan haben, irgendwelche Baugebiete abzufahren bzw. in der Freizeit irgendwelche Portale und Internetseiten zu Durchforsten, wage ich zu bezweifeln.
 
B

Bauexperte

Hallo Musketier,

@Bauexperte
Ob die Finanzamtsmitarbeiter (die meines Wissens nicht einmal Internetzugang haben) die Zeit und Elan haben, irgendwelche Baugebiete abzufahren bzw. in der Freizeit irgendwelche Portale und Internetseiten zu Durchforsten, wage ich zu bezweifeln.
Sie brauchen gar nicht zu fahren; Gevatter Zufall kommt ihnen häufig zu Hilfe.

Hier bei uns - Düsseldorf - Köln - Aachen - läuft das genau so, wie beschrieben. Es wurden bei vielen FA gezielt Mitarbeiter abgestellt, genau diese Geschichten im Auge zu behalten. Ich möchte auch nicht wissen, mit wie vielen - als Interessenten getarnten - FA-Mitarbeitern ich schon auf hiesigen Messen gesprochen habe (darauf hat mich jüngst einer meiner Kunden gestoßen, welcher bei einem FA arbeitet).

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DerBjoern

Da kann ich Bauexperte recht geben. Die Leute beim Finanzamt sind auch nicht auf dem Kopf gefallen und extrem auf der Lauer.
Bei uns war es so das wir ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft gekauft haben und anschließend erst uns um Baupartner bemüht haben. Letztendlich ist es ein GÜ geworden. Mit diesem waren wir sehr zufrieden, was sich auch bei zukünftigen Nachbarn, die Ebenfalls bei der gleichen Erbengemeinschaft gekauft haben, rumgesprochen. Und so kam und kommt es das direkt nebenan einige Häuser vom gleichen GÜ errichtet wurden/werden. Neulich bekamen wir einen Anruf der noch mal klären sollte wie es sich genau mit Grundstückskauf und Bauunternehmer bei uns gehandelt hat. Da hat das FA wohl gleich wieder was gewittert was nicht ist...
 
G

gunjun

Man sollte hier die Finanzämter nicht unterschätzen.
Als ich mal vor einigen Jahren eine Betriebsprüfung meiner Firma hatte, wurde ich mit Zeitungsausschnitten konfrontiert, die schon einige Jahre zurücklagen und mit der Firma gerade gar nichts zu tun hatten, es wurde nur über meinen etwas ausschweifenden Lebensstil berichtet.
Der Finanzbeamte sagte mir auf meine Nachfrage, dass das FA ALLE Infos speichert, sollte es auch noch so uninteressant sein!
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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