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ᐅ Vorschlag für Optimale Aufteilung eines Grundstücks mit zwei Häusern


Erstellt am: 05.09.20 13:38

kbt0906.09.20 09:26
So ähnlich hätte ich auch gedacht .. würde allerdings wohl die beiden Häuser tauschen, so dass die Familie den eher größeren Gartenteil bekommen kann.
Pinky030106.09.20 10:16
Da würde mir ein Doppelhaus aber besser gefallen. Wenn es eine Familie ist, kann man ja mehr variieren als bei der klassischen Doppelhaushälfte, sodass es eher in Richtung Zweifamilienhaus geht.
Matze2206.09.20 13:57
Escroda schrieb:

Dein Lageplanausschnitt ist sehr klein, um faktische Baugrenzen abzuleiten. Ich hab's trotzdem mal versucht (blaue Strichpunktlinie). Ebenso sind die Informationen zu den Ansprüchen an die Wohnhäuser sehr spärlich. Also habe ich mal einen Vorschlag mit den spärlichen Modellen eines Ausbauhausanbieters erstellt. Remise hab' ich mal auf die Grenze gestellt und deswegen auf 9m verkürzt.

[ATTACH alt="Lageplan.png"]51121[/ATTACH]
Vielen Dank, dass seiht doch gut aus
Zählt das als Bauen in zweiter Reihe oder nicht?
Escroda07.09.20 17:22
Matze22 schrieb:

Zählt das als Bauen in zweiter Reihe oder nicht?
Die einen sagen so, die anderen sagen so. §34 Baugesetzbuch sagt:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Art ist Wohnhaus, Maß ist Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, Trauf- und Firsthöhe und die Bauweise ist offen - scheint zur Umgebung zu passen (wie gesagt, Ausschnitt zu klein). Von zweiter Reihe ist keine Rede, aber von überbaubarer Grundstücksfläche. Und da hilft Dir das große Mehrfamilienhaus, welches Dir als direktem Nachbarn ein üppiges Baufenster beschert. Eigenwillige Bauamtsmitarbeiter könnten versuchen, das weite Zurückspringen zu verhindern. IMHO zu Unrecht, aber dann wäre Dein Planer gefragt, der in §34er-Gebieten schon ausreichend Erfahrung gesammelt haben sollte, um mit Sachverstand die Argumentation der Behörde zu entkräften.
bauweisegrundstücksfläche