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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen vs. aktuelle Zinserträge


Erstellt am: 09.02.23 18:09

RomeoZwo12.03.23 10:28
Tassimat schrieb:

Immer spannend, was für komplizierte Rechnungen aufgestellt werden, wenn ein einfacher Vergleich reicht.
Also nochmal: Sparen statt tilgen lohnt sich wenn gilt:

Sparzinsen * 0.75 > Kreditzinsen

Ist halt so leider falsch, da durch die Tilgung ja die Restschuld sinkt und somit der totale Wert der Zinszahlung. Andersherum gibt es bei der Anlage in Festgeld Zinseszins Effekte.
Seriös lässt sich das in Excel abbilden oder einen der vielen Tilgungs/ Zinsrechner im Internet verwenden. Dann nicht die % sondern die Totalwerte der Zinskosten bzw. Einnahmen über den Zeitraum X vergleichen.
Tolentino12.03.23 10:31
Deswegen schrieb er ja auch Zinsen und nicht Zinssatz.
Man könnte höchstens sagen dass der Soli nicht berücksichtigt ist. also *0,73xyz
RomeoZwo12.03.23 10:34
Wenn er es so meinte ist der Vergleich aber nicht mehr ganz so trivial, wie erwähnt. Ich wette, dass 90% der Menschen an einer kombinierten Zinseszins / Tilgungsrechnung scheitern.
Tolentino12.03.23 10:42
Naja, von Hausbesitzern würde ich sagen 50% (oder hoffen). Für die anderen gibt's ja dann die Rechner.
Im übrigen gilt das ja auch beim Vergleich zweier Finanzierungen. Der Vergleich schlägt ja insbesondere bei unterschiedlichen Laufzeiten oder Bausteinen mit Bausaparern oftmals in die andere Richtung aus, wenn man statt bei den Zinssätzen, bei den absoluten Finanzierungskosten vergleicht.

Er wollte darauf hinaus, dass Tilgung und Anlage rechnerisch gleich bewertbar sind, dass man bei der Anlage aber eben noch die Steuern schlagen muss.
Tassimat12.03.23 13:51
RomeoZwo schrieb:

Ist halt so leider falsch, da durch die Tilgung ja die Restschuld sinkt und somit der totale Wert der Zinszahlung. Andersherum gibt es bei der Anlage in Festgeld Zinseszins Effekte.
Zinseszins auf Guthabenseite ist erstmal genausogut wie auf der Schuldenseite. Das ist gleichwertig.
Es entsteht aber ein kleiner Unterschied dadurch, dass pro Jahr 12 mal getilgt wird mit den entsprechend positiven Zinseszinseffekten. Guthabenzinsen kommen nur eimal im Jahr. Beispiel mit 2% Zinseen: (1+2%/12)^12 > 1+2%.

Wie auch immer, wenn die Zinssätze so knapp beieinanderliegen, dann besser Tilgen.
Es können ja auch noch sehr sekundäre Effekte auftreten, denn Guthabenzinsen zählen als Einkommen. Mit mehr Einkommen steigen beispielsweise Kitagebühren, Kinder verlieren Bafög-Anspruch und keine Ahnung wo noch überall das Einkommen verrechnet und verglichen wird, sobald man irgendwelche staatlichen Leistungen oder Förderungen in Anspruch nehmen möchte.
Tolentino12.03.23 13:54
Wobei manche Angebote ja auch monatlich auszahlen. Die aber meisten auch wirklich auszahlen, also dann muss man die Zinsen auch gleich immer wieder einzahlen.
guthabenzinsenzinseszinseinkommentilgunganspruch