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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen vs. aktuelle Zinserträge


Erstellt am: 09.02.23 18:09

Allthewayup09.02.23 18:09
Hallo Forumsmitglieder,

folgendes Szenario:

Ein Darlehen über 140k aus 2018 mit 15 Jahren Zinsbindung und 1,67% Zinsen, 3,x Tilgung (weiß das jetzt nicht genau). Durch Sondertilgung (max. 14k jährlich möglich) sind aktuell nur noch ~86k offen. Nehmen wir mal an, wir hätten 86k auf dem Konto um die theoretische Restschuld auszulösen. Laut Darlehensvertrag erfolgt die Abrechnung bei vorzeitiger Rückzahlung nach der Aktiv-Passiv-Methode. Sind hier aktuell überhaupt Zinsausfälle seitens der Bank geltend zu machen, wenn die gutzuschreibende Anlageform lukrativer ist? Die Verwaltungsgebühr für den Akt an sich schätzen wir auf 750€ pauschal. Was sagen hier die Banker unter euch zum Thema Zinsausfall der Bank und zur Höhe der Verwaltungsgebühr zu dem Vorgang?

Macht es denn überhaupt Sinn den Kredit auszulösen oder ist es nicht besser das Geld für 5 Jahre (dann besteht das erste Kündigungsrecht - nach 10 Jahren) zu 3,2% fest bei der Bank anzulegen? Es besteht durch gemeinsame Veranlagung der doppelte Freibetrag für Kapitalertragssteuer und es gibt keine weiteren Zinserträge ansonsten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich bei der Berechnung etwas (gravierendes) vergesse, u.a. darum stelle ich die Frage mal hier rein.

Danke Euch schonmal für die Anregungen/Antworten.
SoL09.02.23 18:14
Leg den Betrag für 10 Jahre (bis Ende Darlehenslaufzeit) fest an und löse dann direkt ab und freu dich über die paar Tausend Euro, die Du mehr Zinsen kassiert als gezahlt hast.
Allthewayup09.02.23 18:18
Zwischen 5 Jahren und 10 Jahren Anlagedauer sind nur wenige 0,x % unterschied und ich will natürlich auch die monatliche "Belastung" baldmöglichst loswerden um das Geld für den Hauskredit Verfügbar zu machen. Hier liegt der Zins bei 1,3% weshalb ich natürlich erst den Grundstückskredit tilgen möchte.
KarstenausNRW09.02.23 18:29
Allthewayup schrieb:

Macht es denn überhaupt Sinn den Kredit auszulösen oder ist es nicht besser das Geld für 5 Jahre
Nein, besser nicht für 5 Jahre anlegen. Mach es nur für ein bis zwei Jahre, bis die Anlagezinsen noch weiter gestiegen sind. Für zwei Jahre bekommst Du schon jetzt um die 3%!

Und zur VE: Da werden aktuell zwischen 500 und 1.000€ Kosten fällig. Mehr nicht. Falls die Bank das Geld überhaupt annimmt. Sie ist nicht dazu verpflichtet.
Und ich denke, die genannte Aktiv-Passiv Methode (ist auch vom BGH so vorgegeben) wird nur bei einer begründetet Rückführung = Verkauf ziehen. Bei einer freiwilligen Rückzahlung darf die Bank einen Preis nach billigem Ermessen drauf schreiben.
Allthewayup09.02.23 19:00
Das die Bank die Kündigung ohne besonderen Grund nicht akzeptieren muss ist uns durchaus bewusst. Die Überlegung war da eher die: Warum soll die Bank jemandem Geld für 1,67% leihen, wenn sie aktuell dafür auch locker 3-4% bekommen könnte. Darum hatte ich gedacht, sie würden die Rückführung wohl vergleichsweise einfach akzeptieren.
guckuck209.02.23 20:03
Wie du schon sagst, du hast gar kein Kündigungsrecht, insofern ist jeder weitere Gedanke ohne Bereitschaft der Bank obsolet.
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