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ᐅ Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag


Erstellt am: 26.09.16 20:05

Henrik081712327.09.16 16:39
Sorry, hab ich so nicht verstanden weil die Fragen auch sehr komisch formuliert waren im Sinne von Grundschuld gesichert usw.....

habe aber nie gesagt, dass es so ist. Ist ein Privatkredit der an einem Immobilie aber hängt, die wollen ich Hauskosten sehen und Eigenleistung usw... was da aber eher unüblich ist..

wie sieht das also nun aus mit dieser neuen information?
Sorry nochmal wenn das nicht klar war, nicht böse gemeint.
Musketier27.09.16 16:54
Da die Rate immer gleich bleibt, kündigst/tilgst du meines Erachtens immer den letzten Teil des Darlehens.

1.) Tilgst du im ersten Jahr 5000€, reduziert sich die Laufzeit z.B. von 6 Jahren auf 5 Jahre.
D.h. zwischen vorzeitiger Rückzahlung und vereinbarter Rückzahlung ist mehr als 1 Jahr, also 1% auf die 5000€.

2.) Zahlst du dagegen Anfang des 6. Jahres auf einen Schlag die Restsumme bis zum Ende des 6. Jahres, dann sind darauf nur 0,5% zu entrichten, da weniger als 1 Jahr.

3.) Tilgst du dagegen im letzten Quartal des 6. Jahres, dann könnte es sein, dass die 0,5% auf die Restsumme höher als die tatsächlichen Zinsen sind. Dann greift Passus 2 und du zahlst nur die tatsächlichen Zinsen bis zum Ende des 6. Jahres.

So verstehe ich das zumindest.

Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
toxicmolotof27.09.16 18:22
Henrik0817123 schrieb:

wie sieht das also nun aus mit dieser neuen information?
Sorry nochmal wenn das nicht klar war, nicht böse gemeint.

Da bin ich mir bei dir manchmal nicht sicher...


Aber was heißt, der hängt an einer Immobilie?

Du musst folgende drei Fälle unterscheiden:

1) Die Immobilie besicherten den Kredit durch Grundschulden.

2) Der Kredit wird verwendet, um die Immobilie in ihrer Existenz zu erhalten. Unabhängig von der Sicherheit.

3) Es ist ein Kredit für Renovierung, Sanierung, Modernisierung, oder eine 6 monatige Traumreise. Ist auch egal.

Im Fall 1 greift die Sache mit 489 Baugesetzbuch.

Im Fall 2 greifen die neuen Regelnicht zur Wohbimmobilienkreditrichtlinie und bei Grundstück als Sicherheit auch 489 Baugesetzbuch, oder eben nicht.

Fall 3: Könntest auch im Autohaus ein Auto auf Kredit finanzieren. Ist das selbe und hat mit Immobilie mal gar nix zu tun.
lastdrop27.09.16 19:55
Die vom TE zitierten Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung gelten für Allgemein-Verbraucherkreditverträge, nicht für Immobiliar-Kreidtverträge, so wie ich das sehe.

502 Baugesetzbuch i.V.m. 492 Baugesetzbuch.

Oder sehe ich das falsch?
HilfeHilfe28.09.16 08:21
Henrik0817123 schrieb:
also wer sagt das es um 500k geht, es ist ein 50k Privatdarlehen - habe nie gesagt um was es geht. Und das zahlen wir in ein paar Jahren zurück und wollen deshalb jederzeit mal Summe x einzahlen.


du bist ein richtiger troll mittlerweile. Schön auf dicke Hose machen hier von wegen alles Rückzahlbar und dann ein 50k privatdarlehen aufnehmen müssen und die genauen Modalitäten nicht kennen 🙄
ypg28.09.16 13:55
Henrik0817123 schrieb:
also wer sagt das es um 500k geht, es ist ein 50k Privatdarlehen - habe nie gesagt um was es geht.
Henrik0817123 schrieb:
habe aber nie gesagt, dass es so ist.

Und warum nicht?

Henrik0817123 schrieb:
Sorry, hab ich so nicht verstanden weil die Fragen auch sehr komisch formuliert waren im Sinne von Grundschuld gesichert usw.....

Du bist in einem Hausbauforum und fragst Deine Konditionen über einen Verbraucherkredit ab, ohne davon etwas zu schreiben.
Wir sind hier aber nicht in einer Quizsendung... Dein Problem ist, dass Du die Unterschiede nicht im geringsten kennst und somit keine präzise Frage stellen kannst.

Ja, wir sind selbst Schuld, dass wir uns nicht mit Hellseherei bei Dir gewappnet haben.

Allerdings sollten unsere Nachfragen sofort bei jedem Klick machen, sofern er sich mal in seinem Leben mit einer Finanzierung für ein Hausbau beschäftigt hat.

Grundsätzlich finde ich es ziemlich respektlos ggü den Leuten hier, die sich Zeit für Dich nehmen, wenn einfach immer wieder die Fragen an Dich nicht beachtet und beantwortet werden.
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