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ᐅ Vorbesitz durch Erbanteil - KfW300


Erstellt am: 17.06.24 15:13

ypg17.06.24 19:35
Schorsch_baut schrieb:

Sonst müsste man ja auch alle potenziellen Erben ausschließen.
Das eine hat ja so mit dem anderen nix zu tun. Erbe ist Erbe.
Nun will jmd von den Erben bauen, und dann ist eben für denjenigen nix mit KfW. Zumindest nicht dann, wenn es Eigentum ausschließt.
Tolentino17.06.24 19:53
MAn könnte ja vorschlagen die Immobilie in den Besitz einer Investment GmbH zu schieben und daran Anteile verteilen....
nordanney17.06.24 20:14
Tolentino schrieb:

MAn könnte ja vorschlagen die Immobilie in den Besitz einer Investment GmbH zu schieben und daran Anteile verteilen....
Für ein Einfamilienhaus zu viel Aufwand und zu teuer. Anteil an Schwiegermutter übertragen (kostet nur ganz wenig Notar und die Umschreibung im Grundbuch) und anschließend zurück.
kbt0917.06.24 21:01
... sich dann aber bitte nie wieder über zu hohe Steuern oder Bürokratie im Sinne von Versuch die Regelungsumgehungsversuche abzufangen beschweren.
Grundaus19.06.24 08:37
ich hab Mal eine ketzerische Frage, da die Grundbücher erst nach und nach digitalisiert werden. Wie bekommt die KfW mit, wer welches Eigentum hat. Wenn das Grundbuch nicht korrigiert wurde, steht da noch der verstorbenen Eigentümer drin, wenn es korrigiert wurde, steht "Erbengemeinschaft des Verstorbeben" und keine Namen der einzelnen Erben.
nordanney19.06.24 10:37
Grundaus schrieb:

Wie bekommt die KfW mit, wer welches Eigentum hat.
Durch Dich selbst. Die KfW kann es gar nicht mitbekommen, da ansonsten täglich alle Grundbücher in ganz Deutschland durchforstet werden müssten.

Aber trotzdem ist es Betrug, wenn Du Voreigentum verschweigst. Egal, ob die KfW selbst davon Kenntnis erlangen kann.
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