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ᐅ Vorbesitz durch Erbanteil - KfW300


Erstellt am: 17.06.24 15:13

Eigenheim202420.06.24 14:42
Freut euch doch etwas geerbt zu haben. Dieses Privileg genießt nicht jeder.

Naja, ganz unabhängig von jeglichen Förderprogrammen, wäre uns lieber, die Person wäre nicht schon mit Anfang 60 verstorben.
Dennoch danke für die Antwort.
Eigenheim202420.06.24 18:29
masterflok schrieb:

Freut euch doch etwas geerbt zu haben. Dieses Privileg genießt nicht jeder.

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Dennoch möchte ich dazu sagen, dass wir, unabhängig jeglicher Förderung oder jeglichen eventuellen künftigen Erbes, lieber hätten, dass die Person nicht so jung verstorben wäre.
Eigenheim202420.06.24 18:34
kbt09 schrieb:

... sich dann aber bitte nie wieder über zu hohe Steuern oder Bürokratie im Sinne von Versuch die Regelungsumgehungsversuche abzufangen beschweren.

Da sind wir sicher die Letzten, die dies tun.
Ich finde nur, dass es ein Unterschied ist, ob jemand ein Mehrfamilienhaus in bester Lage erbt oder ob jemand einen geringen Prozentsatz an seinem Elternhaus vorzeitig "erbt" (und nein, nicht aufgrund von Vorteilen bei eventueller Pflegebedürftigkeit später).
kbt0920.06.24 18:38
Eigenheim2024 schrieb:

Ich finde nur, dass es ein Unterschied ist, ob jemand ein Mehrfamilienhaus in bester Lage erbt oder ob jemand einen geringen Prozentsatz an seinem Elternhaus vorzeitig "erbt"
Es tut mir leid, dass ein Elternteil früh verstorben ist, aber genau wo willst du dann wieder Grenzen setzen? Mit welchen Werten usw. ... andauernd wird sich über überbordende Bürokratie beschwert, da ist einfach ein Satz wie "keinerlei Eigentum an Immobilien" einfach, klar und nachvollziehbar.

Das schafft halt Fälle, wo man im Einzelfall vielleicht anders entscheiden würde, aber, genau das ist die Crux.
nordanney20.06.24 23:22
Eigenheim2024 schrieb:

Ich finde nur, dass es ein Unterschied ist, ob jemand ein Mehrfamilienhaus in bester Lage erbt oder ob jemand einen geringen Prozentsatz an seinem Elternhaus vorzeitig "erbt" (und nein, nicht aufgrund von Vorteilen bei eventueller Pflegebedürftigkeit später).
Tja. irgendwo müssen Grenzen gezogen werden. Formal bezüglich des Einkommens ist es ja sogar egal, ob jemand 100 Mehrfamilienhäuser besitzt mit entsprechenden (steuerlichen) Ausgaben und auf dem Papier kein Einkommen generiert oder man nur als Mini-Erbe am Elternhaus beteiligt ist. Beide haben dasselbe zu versteuernde Einkommen. Aber für jeden Einzelfall eine Regelung zu machen und dann auch noch zu bewerten, ist einfach zu viel.
Insofern ist eine digitale Entscheidung richtig für die absolute Mehrzahl der Antragsteller. Einzelfälle wie hier geschildert haben dann leider Pech oder müssen sich eben vom Eigentum trennen.
Nikitenko25.06.24 13:32
Tatsächlich haben wir das gleiche Problem. Wir überlegen eine Abschichtung beim Notar zu veranlassen und so gegen Zahlung einer Abfindung im Falle eines zukünftigen Verkaufs der Immobilie der Schwiegermutter aus der Erbengemeinschaft auszutreten.
hat das jemand schon so ähnlich durchgeführt?
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