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ᐅ Einsicht Grundbuch Elternhaus


Erstellt am: 30.05.2017 12:26

Lanini 31.05.2017 13:44
HilfeHilfe schrieb:
Finde das Posting sehr interessant. Ist in meinen Augen ein wenig Willkür. Oder was stellt ein berechtigtes Interesse zu Lebzeiten dar ? Kannst du mir Bsp. nennen.
Ich habe meinen obigen Beitrag nochmal etwas ergänzt, weil es tatsächlich einen Unterschied macht, ob die Eltern noch leben oder der Erbfall bereits eingetreten ist. Ist der Sterbefall bereits eingetreten, hat man auch als "enterbtes" Kind ein berechtigtes Interesse, um beispielsweise den Pflichtteil vernünftig berechnen zu können (ist das Haus belastet oder nicht). Vor dem Sterbefall aber nicht.

Zu Lebzeiten hat man meines Erachtens als Kind kein berechtigtes Interesse. Sieh es mal so: Du hast ja auch kein "Recht" darauf, dass deine Eltern dir ihre Kontoauszüge vorlegen müssen oder dir mitteilen müssen, wieviel Bargeld sie unter der Matratze bunkern. Das geht dich als Kind schlichtweg nichts an. Genau das gleiche ist es auch beim Grundbuch. Es geht dich nichts an, was im Grundbuch steht, ob dort noch Grundschulden eingetragen sind, ob irgendjemandem ein Nießbrauch am Haus zusteht, oder oder oder... Das ist "Privatsache" deiner Eltern und geht dich als Kind nichts an. Ich kann absolut verstehen, dass die Situation für dich blöd ist und ich an deiner Stelle wäre auch "not amused". Aber noch leben deine Eltern und sie dürfen dementsprechend natürlich ganz alleine entscheiden, was sie mit ihrem Eigentum machen, ob sie es verschenken, verkaufen oder belasten. Erst wenn der Sterbefall eingetreten ist, kommen andere Regelungen und Gesetze zum Tragen (z.B. Pflichtteilsergänzungsanspruch innerhalb von 10 Jahren). Aber zu Lebzeiten ist es ganz allein die Sache deiner Eltern, was sie mit ihrem Eigentum oder ihrem Vermögen anstellen, da hast du als Kind kein Wörtchen mitzureden. Auch nicht unter der Annahme, dass deine Eltern ja irgendwann sterben und das Haus dann eventuell(!) an dich vererbt wird. Und das ist auch gut so. Sie könnten das Haus bis dahin z.B. schon längst verkauft haben und sich von dem Geld nen tollen Lebensabend auf Malle machen usw... Wäre ja noch schöner, wenn Kinder ihre Eltern "zwingen" könnten jeden Cent beisammen zu halten, damit sie später mal dick erben 😉.

Demnach ist allein die Tatsache, dass man das Kind der Eigentümer ist, zu Lebzeiten der Eltern kein Grund für ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für ein berechtigtes Interesse zu Lebzeiten wären aber z.B. Nachbarn, um nachbarrechtliche Forderungen gegen den Eigentümer durchsetzen zu können (wenn der Eigentümer dem Nachbarn nicht bekannt ist). Selbiges gilt für Mieter, die beispielsweise wegen offenstehender Forderungen den Eigentümer/Vermieter ausfindig machen müssen. Oder auch als Gläubiger des Eigentümers kann man ein berechtigtes Interesse haben. Oder als Käufer der Immobilie, der schon mit dem Eigentümer in Verhandlungen steht. Google mal nach berechtigtem Interesse für die Grundbucheinsicht, da findet man einiges zu.

Etwas Willkür ist natürlich dabei 😉. Die Gerichte sind sich zwar meines Erachtens prinzipiell einig, dass man als Verwandter des Eigentümers kein berechtigtes Interesse hat, aber prinzipiell kann es natürlich immer mal sein, dass man an jemanden gerät, der das anders sieht und dich doch ins Grundbuch gucken lässt. Die Chance dürfte meines Erachtens nach aber eher gering sein, aber wenn du magst: Einen Versuch ist es wert 🙂.

Egon12 31.05.2017 16:15
Rechtspfleger sind auf ihrem Gebiet kleine Könige 🙂 das hat Vor- und Nachteile.
Meine Umschreibung zB. erfolgt innerhalb von 2 Tagen nach Zugang durch die Notarin

Das ist natürlich keine Willkür, sondern Ermessensspielraum - Willkür wäre ein Straftatbestand nach Strafgesetzbuch 😉

Lanini 31.05.2017 20:09
Ich bin kein Rechtspfleger, sondern "nur" Justizfachwirtin, also im mittleren Dienst 😉. In RLP ist für die Einsicht ins Grundbuch der mittlere Dienst zuständig, ich weiß aber nicht, ob das in allen Bundesländern so ist.

Ja du hast natürlich Recht was den Unterschied Willkür und Ermessensspielraum angeht. Habe heute Mittag nur auf die Schnelle geschrieben und nicht so richtig über die Wortwahl nachgedacht 😀.

ypg 31.05.2017 23:14
Ich finde es plausibel erklärt!
Es ist ganz einfach Datenschutz 🙂


In aller Kürze Grüsse
grundbuchwillküreigentumforderungenrechtspfleger