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ᐅ Gesetzliche Bestimmungen "Einbau einer Einliegerwohnung"


Erstellt am: 22.06.2015 13:46

melipp2015 22.06.2015 15:17
Okay das wäre natürlich auch super dann müssen wir beim Finanzamt auch nichts angeben.

Aber es könnte sein das wenn mein Vater keinen Unterhalt an meine Mama mehr zahlt das Sie evtl. Unterstützung beim Amt anfordern muss. Dann muss sie ja einen Mietvertrag nachweisen können. Ist es also trotzdem möglich das wir intern für uns einen Mietvertrag abschließen?

Vielen Dank für Eure Info.

ypg 22.06.2015 15:27
Es gibt sehr wohl Mietverträge, auch bei Einliegerwohnungen. Der Kündigungsschutz ist - glaube ich - abgemildert.

Bauexperte 22.06.2015 15:28
melipp2015 schrieb:

Aber es könnte sein das wenn mein Vater keinen Unterhalt an meine Mama mehr zahlt das Sie evtl. Unterstützung beim Amt anfordern muss. Dann muss sie ja einen Mietvertrag nachweisen können. Ist es also trotzdem möglich das wir intern für uns einen Mietvertrag abschließen?
Du willst Deiner Mutter jetzt "nur" die anteiligen Nebenkosten in Rechnung stellen, also ihre Beteiligung daran einfordern; ansonsten wohnt sie mietfrei. Später - für den oben skizzierten Fall - soll auf einmal ein Mietvertrag her? Du mußt Dich schon entscheiden: Einliegerwohnung in aller Konsequenz oder später die Mutter - neben der Wohnung - auch wirtschaftlich unterstützen. Alle Grauzone dazwischen ist aus meiner persönlichen Sicht Betrug am Steuerzahler.

Grüße, Bauexperte

melipp2015 22.06.2015 15:41
Ich will kein Betrug machen!!! Wie mein Betreff in diesem Thema aussagt möchte ich mich hier erkundigen zu was ich gesetzlich verpflichtet bin, genau aus dem Grund das ich alles korrekt abwickeln möchte.

Ich frage mich ganz einfach ob ich jetzt verpflichtet bin sep. Zähler für die Nebenkosten einzubauen oder ob ich alles über einen Zähler laufen lassen kann und die Nebenkosten (im Mietvertrag dann festgehalten) als Pauschalbetrag beziffern kann. Bzgl. der Mieteinnahmen hast du vorgeschlagen das als Mehrgenerationenhaus zu deklarieren damit die steuern umgehen kann. Genau aus diesem Grund habe ich dann nachgefragt ob es dann nicht Probleme gibt falls sie mal Unterstützung benötigt.

Meine Mutter zahlt jetzt 300 Euro Miete + 100 Pauschal Nebenkosten an uns und wird auch dann 300 Euro Miete und 100 Euro Nebenkosten bezahlen also unterstütze ich Sie jetzt nicht wirtschaftlich und auch später nicht.

Ich hätte auch gar nicht meine Mutter erwähnen müssen, sondern das gleiche Frage tut sich auf wenn wir die Wohnung Fremdvermieten ob eine Nebenkostenabrechnung mit Pauschalbeträgen zulässig ist.

Viele Grüsse

Musketier 22.06.2015 15:45
melipp2015 schrieb:

Meine Mutter zahlt jetzt 300 Euro Miete + 100 Pauschal Nebenkosten an uns und wird auch dann 300 Euro Miete und 100 Euro Nebenkosten bezahlen also unterstütze ich Sie jetzt nicht wirtschaftlich und auch später nicht

Dann bist du aber auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

melipp2015 22.06.2015 16:05
Okay dann weis ich Bescheid und werde das selbstverständlich auch tun.
Wie gesagt meine Frage in diesem Forum ging eigentlich um die gesetzlichen Bestimmungen von Zähler der jeweiligen Versorger in einer Einliegerwohnung.
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