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ᐅ Vollmacht zur Vorbereitung eines Kaufvertrages


Erstellt am: 20.11.16 11:49

smisonline220.11.16 11:49
Hallo,

habe heute so eine Vorlage vom Makler bekommen. Im Text steht auch, das der Verkäufer nicht verpflichtet ist zum Notartermin zu kommen oder dem Kauf zuzustimmen. Nun die Frage, bin ich dann in jedem Fall verpflichtet diesen Kaufvertragsentwurf und Co zu bezahlen und wenn ja, wie hoch wären da die Kosten bei einem Kaufpreis von ca 170.000 Euro?

Danke
ypg20.11.16 11:54
Aus Deinem Beitrag gehen leider nicht viel Infos heraus.
Es ist unter anderem noch nicht einmal zu lesen, welche Rolle Du hier belegst - Käufer? Verkäufer?
Gebe doch bitte noch ein paar Hintergrundinfos, auch bezüglich der Vorlage? vom Makler??


Grüsse
smisonline220.11.16 12:07
Hallo,

also ich bin der Käufer aber das dürfte doch klar sein,wenn ich Frage ob ich auch zahlen muss, wenn der Verkäufer nicht erscheint oder nicht verkauft Hier mal der Text

Vollmacht zur Vorbereitung eines Kaufvertrages


Der/die Auftraggeber

Vor- u. Zuname, ggf. Geburtsname


PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.


Geburtstag, Familienstand, Beruf

……………………………………………………………………………...

Legitimationsdokument (Personalausweis/ Reisepass) Behörde, Ausweisnummer, Staatsangehörigkeit


(und)

Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname


PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.


Geburtstag, Familienstand, Beruf

……………………………………………………………………………...

Legitimationsdokument (Personalausweis/ Reisepass) Behörde, Ausweisnummer, Staatsangehörigkeit

(nachstehend Käufer genannt)


beauftragt/beauftragen und bevollmächtigt/bevollmächtigen hiermit die:


xxxxxxxx

xxxxxxx

xxxxx xxxxxxx


für nachfolgendes Objekt:

PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.


Objektart


Eigentümer


zum Kaufpreis: .............................EUR


einen notariellen Kaufvertrag bei einem Notar vorbereiten zu lassen. Der notarielle Beurkundungstermin findet, vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers, am/um ................ statt.


Achtung: Trotz Zustimmung des Eigentümers zum Notartermin und zur Kaufvertragsvorbereitung kann dieser jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Termin absagen oder verschieben. Der Eigentümer ist bis zur Unterzeichnung der Kaufvertragsurkunde vertraglich nicht gebunden.


Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist. Eine entsprechende Bestätigung der finanzierenden bzw. kontoführenden Bank ist dieser Vereinbarung beigefügt bzw. wird rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin nachgereicht.


Der Käufer erklärt, dass ihm das vorgenannte Objekt durch die xxxxxxxx nachgewiesen bzw. vermittelt und mit ihm ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die im Exposé ausgewiesene und somit vertraglich vereinbarte Käuferprovision in Höhe von 5,95% (inkl. 19% gesetzl. MwSt.) wird der Käufer im Fall der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages an die xxxxxxxxx entrichten.
Otus1120.11.16 13:29
smisonline2 schrieb:
Nun die Frage, bin ich dann in jedem Fall verpflichtet diesen Kaufvertragsentwurf und Co zu bezahlen....

Danke
Die Kostenlast für den Entwurf trifft zunächst den Auftraggeber.
toxicmolotof20.11.16 15:37
Wer die Musik bestellt, bezahlt. In diesem Fall du. Egal ob der Verkäufer zum Orchester erscheint oder nicht.
Otus1120.11.16 23:11
toxicmolotow schrieb:
Wer die Musik bestellt, bezahlt. In diesem Fall du. Egal ob der Verkäufer zum Orchester erscheint oder nicht.
Nein, denn "du" ist hier nicht der Auftraggeber, sondern potenzieller Käufer.

Ich sehe die Kostenlast zunächst beim Eigentümer.
maklerverpflichtetnotarterminkaufpreisbehördebeurkundungsterminkostenlast