ᐅ Vollmacht zur Vorbereitung eines Kaufvertrages
Erstellt am: 20.11.16 11:49
toxicmolotof20.11.16 23:46
Der TE (Käufer) erteilt dem Makler eine Vollmacht, einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages (Vorbereitung eines Kaufvertrages) zu beauftragen.
Natürlich ist der TE damit derjenige, an den die Rechnung als Auftraggeber geht.
Natürlich ist der TE damit derjenige, an den die Rechnung als Auftraggeber geht.
smisonline221.11.16 02:01
toxicmolotow schrieb:
Wer die Musik bestellt, bezahlt. In diesem Fall du. Egal ob der Verkäufer zum Orchester erscheint oder nicht.Echt? So ist das? Also muss ich die Maklerprovision nicht bezahlen? Ich habe den ja nicht bestellt ;D
smisonline221.11.16 02:03
toxicmolotow schrieb:
Der TE (Käufer) erteilt dem Makler eine Vollmacht, einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages (Vorbereitung eines Kaufvertrages) zu beauftragen.
Natürlich ist der TE damit derjenige, an den die Rechnung als Auftraggeber geht.Hm, und das ohne Preisangabe? Wie passt das zum Verbraucherrecht? Ach ja, Anwälte, Notare, Politiker und Beamte arbeiten im rechtsfreien Raum
Bieber081521.11.16 07:08
Ich hielte es für höchst seltsam, wenn der Käufer zusätzlich zur Provision (und den normalen Notargebühren) auch noch den "Kaufvertragsentwurf" bezahlen sollte.
Bauexperte21.11.16 09:17
Hallo,
Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.
Grüße, Bauexperte
smisonline2 schrieb:Dieser Absatz regelt ganz klar, daß Du in jedem Fall zahlst, so Du dieses Formular unterschreibst. Insofern bin ich bei Tox.
Achtung: Trotz Zustimmung des Eigentümers zum Notartermin und zur Kaufvertragsvorbereitung kann dieser jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Termin absagen oder verschieben. Der Eigentümer ist bis zur Unterzeichnung der Kaufvertragsurkunde vertraglich nicht gebunden.
Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.
smisonline2 schrieb:Das Verbraucherrecht stößt regelmäßig dann an seine Grenzen, wenn Menschen Verträge unterzeichnen, welche sie nicht verstehen.
Hm, und das ohne Preisangabe? Wie passt das zum Verbraucherrecht? [Polemik gelöscht]
Grüße, Bauexperte
Alex8521.11.16 09:54
Bauexperte schrieb:
Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.Das wird wohl nichts werden, denn es geht dem Verkäufer doch genau darum, alle Rechte bei sich und alle Risiken beim Käufer zu haben, falls die Unterschrift nicht zu Stande kommt.