Hallo,
Achtung: Trotz Zustimmung des Eigentümers zum Notartermin und zur Kaufvertragsvorbereitung kann dieser jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Termin absagen oder verschieben. Der Eigentümer ist bis zur Unterzeichnung der Kaufvertragsurkunde vertraglich nicht gebunden.
Dieser Absatz regelt ganz klar, daß Du in jedem Fall zahlst, so Du dieses Formular unterschreibst. Insofern bin ich bei Tox.
Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.
Hm, und das ohne Preisangabe? Wie passt das zum Verbraucherrecht? [Polemik gelöscht]
Das Verbraucherrecht stößt regelmäßig dann an seine Grenzen, wenn Menschen Verträge unterzeichnen, welche sie nicht verstehen.
Liebe Grüsse, Bauexperte