Vollmacht zur Vorbereitung eines Kaufvertrages

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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toxicmolotof

Der TE (Käufer) erteilt dem Makler eine Vollmacht, einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages (Vorbereitung eines Kaufvertrages) zu beauftragen.

Natürlich ist der TE damit derjenige, an den die Rechnung als Auftraggeber geht.
 
S

smisonline2

Der TE (Käufer) erteilt dem Makler eine Vollmacht, einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages (Vorbereitung eines Kaufvertrages) zu beauftragen.

Natürlich ist der TE damit derjenige, an den die Rechnung als Auftraggeber geht.
Hm, und das ohne Preisangabe? Wie passt das zum Verbraucherrecht? Ach ja, Anwälte, Notare, Politiker und Beamte arbeiten im rechtsfreien Raum
 
B

Bieber0815

Ich hielte es für höchst seltsam, wenn der Käufer zusätzlich zur Provision (und den normalen Notargebühren) auch noch den "Kaufvertragsentwurf" bezahlen sollte.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Achtung: Trotz Zustimmung des Eigentümers zum Notartermin und zur Kaufvertragsvorbereitung kann dieser jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Termin absagen oder verschieben. Der Eigentümer ist bis zur Unterzeichnung der Kaufvertragsurkunde vertraglich nicht gebunden.
Dieser Absatz regelt ganz klar, daß Du in jedem Fall zahlst, so Du dieses Formular unterschreibst. Insofern bin ich bei Tox.

Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.

Hm, und das ohne Preisangabe? Wie passt das zum Verbraucherrecht? [Polemik gelöscht]
Das Verbraucherrecht stößt regelmäßig dann an seine Grenzen, wenn Menschen Verträge unterzeichnen, welche sie nicht verstehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

Alex85

Ich würde also einen 2. Absatz einfügen lassen, welcher besagt, daß die Kosten des Vertragsentwurfs nur dann durch Dich zu zahlen sind, wenn der Notartermin durch Gründe verhindert wird, welcher allein Du zu vertreten hast. Tritt der Verkäufer zurück, obliegt die Kostennote ihm.
Das wird wohl nichts werden, denn es geht dem Verkäufer doch genau darum, alle Rechte bei sich und alle Risiken beim Käufer zu haben, falls die Unterschrift nicht zu Stande kommt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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