Vollerschlossen oder Teilerschlossen?

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S

sunny773

Hallo!

Wir haben ein vollerschlossenes Grundstück gekauft und möchten dort ein Fertighaus darauf bauen. Bauantrag läuft. Nun haben wir uns heute mit einem Tiefbauer getroffen, der die Vorbereitung für die Bodenplatte machen soll. Er meinte, wir sollen nachfragen, ob das Rohr für den Abwasserkanal überhaupt schon an der Grundstücksgrenze liegt. (Da wäre irgendein Stopfen darauf) Unser zukünftiger Nachbar erkundigte sich bei seinem Schwiegervater und teilte uns später mit, daß es wohl nicht so sei. (Bei denen war es zumindest nicht so.)
Wir müssten also ca. 7-8 Meter buddeln,zum Glück noch Baustraße, ein Rohr zum Abwasserrohr Verlegen und alles wieder zu machen. Wir haben aber gedacht, ein Vollerschlossenes Grundstück ist ein Grundstück, bei dem dieses schon geschehen ist. Das wir die Rohre vom Haus an den Kanal anschließen müssen ist uns klar, aber das wir nun die Leitungen noch weiter legen sollen wird ja auch viel teuer als gedacht....

Wie ist eure Meinung?

Danke und viele Grüße

Steffi
 
B

Bauexperte

Hallo Steffi,

...Wir haben aber gedacht, ein Vollerschlossenes Grundstück ist ein Grundstück, bei dem dieses schon geschehen ist.
Leider falsch gedacht ....

... "voll erschlossen" bedeutet lediglich, dass die öffentlichen Anschlüsse in der, dem Grundstück, vorgelagerten "öffentlichen" Straße liegen. Der Anschluss vom öffentlichen Kanal bis 1,0 m auf euer Grundstück wird zwischen TEUR 8 und TEUR 10 kosten.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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