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ᐅ Verzicht auf Wege- und Leitungsrecht - welche Konsequenzen?


Erstellt am: 17.04.21 21:11

Yaso2.017.04.21 21:11
Hallo zusammen,

vor gut einer Woche klingelte es ganz unverhofft an meiner Tür und ein fremder Mann erzählte mir, dass unser Haus + unsere 5 Nachbarn ein Wegerecht auf seinem Grundstück haben. Er bat uns, darauf zu verzichten, weil er das Grundstück (inkl. Bestandshaus) veräußern möchte und der Interessent darauf besteht, es ohne die eiWegerechte zu erwerben.

Heute haben wir Post vom Notar des Grundstück Eigentümers erhalten, dort steht, wir sollen eine Löschungsbewilligung unterschreiben für ein Wege- und Leitungsrecht.

Unsere Häuser wurde damals nicht wie ursprünglich angedacht, über das Grundstück des oben genannten Herren erschlossen, sondern über ein zusätzlich erworbenes Grundstücksteil eines anderen Anwohners.

Heute sagte mir einer meiner Nachbarn, wenn wir auf die eingetragenen Rechte verzichten, könnte der neue Eigentümer das Bestandshaus abreissen und viel größer und bis an unsere Grundstücksgrenzen bauen, da er die Wegerecht nicht mehr einhalten muss.

Stimmt das oder hat ein Wege- und Leitungsrecht keinen Einfluss auf das Baufeld/Baugrenzen?

Wir möchten dem Verkäufer ja keine Steine in den Weg legen, aber natürlich mögliche Konsequenzen vorab bedenken.

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
Tarnari17.04.21 21:14
Ich habe die Situation nicht ganz durchblickt, aber wenn ihr einen Weg zu eurem Grundstück habt, der euch mittels Dienstbarkeit zur Verfügung steht, würde ich nicht drauf verzichten. Im schlimmsten falle, kommt ihr nicht mehr auf euer Grundstück.
Pläne könnten helfen.
K1300S17.04.21 21:42
Ein Plan würde bei der Beurteilung helfen, aber es klingt für mich so, als ob das Recht prinzipiell nicht benötigt würde. Allerdings ist auch ein Recht auf einem Grundstück etwas wert, so dass ich nicht einfach so verzichten würde.
Yaso2.017.04.21 22:16
Tarnari schrieb:

Ich habe die Situation nicht ganz durchblickt, aber wenn ihr einen Weg zu eurem Grundstück habt, der euch mittels Dienstbarkeit zur Verfügung steht, würde ich nicht drauf verzichten. Im schlimmsten falle, kommt ihr nicht mehr auf euer Grundstück.
Pläne könnten helfen.

Der ursprünglich geplante Weg über das Grundstück des Herren wurde nicht umgesetzt. Stattdessen hat man ein anderes Stück gekauft und dort die Zuwegung zu unseren Häusern umgesetzt. Dieser Weg gehört auch als Miteigentumsanteilen den Parteien.

Der Herr hat jedoch vor 15 Jahren auf seinem Grundstück ein Wege- und Leitungsrecht für uns eintragen lassen, welches aber (bisher) nicht genutzt wurde.
K1300S schrieb:

Ein Plan würde bei der Beurteilung helfen, aber es klingt für mich so, als ob das Recht prinzipiell nicht benötigt würde. Allerdings ist auch ein Recht auf einem Grundstück etwas wert, so dass ich nicht einfach so verzichten würde.

Persönlich denke ich auch, dass wir es an sich nicht benötigen, wir haben ja die Zufahrt zu unseren Häusern.

Die Nachbarin, deren Grundstück an das des Herren grenzt, befürchtet aber, dass der neue Eigentümer ihr bis an ihr Grundstück herantreten kann, wenn wir auf das Wege- und Leitungsrecht verzichten.

Ich versuche es sonst morgen mal aufzumalen.
Strahleman17.04.21 22:22
K1300S schrieb:

Allerdings ist auch ein Recht auf einem Grundstück etwas wert, so dass ich nicht einfach so verzichten würde.
Wenn das Wege- und Leitungsrecht auf dem Grundstück nicht benötigt wird, weil das Grundstück des Thread-Erstellers anderweitig erschlossen wurde, was hat es dann für einen Wert? Da ist doch Streit mit dem neuen Nachbarn oder dem alten vorprogrammiert.

Die mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks des Nachbarn ist doch eigentlich durch Baugrenzen im Bebauungsplan geregelt. Und dort sollte generell auch gewisse Abstandsflächen gelten.
Yaso2.017.04.21 23:12
Strahleman schrieb:

Wenn das Wege- und Leitungsrecht auf dem Grundstück nicht benötigt wird, weil das Grundstück des Thread-Erstellers anderweitig erschlossen wurde, was hat es dann für einen Wert?

Wir sind die Zweiteigentümer unserer Immobilie, einer der erste Eigentümer teilte uns mit, dass man das Wege- und Leitungsrecht ja quasi damals bezahlt hat. Erst später hatte man den anderen Nachbarn überzeugen können, einen Teil seinen Grundstückes für die Zuwegung zu veräußern, weil diese für die Erschließung auch deutlich einfacher war.

Dafür hat sich der Eigentümer auch sehr gut bezahlen lassen.

Neben Haus 6 befindet sich also das Grundstück mit den Rechten. es befindet sich ein Bestandshaus drauf und fast direkt am Grundstück von Haus 6 sind AbrissreifeGewächshäuser. Die Sorge von Haus 6 ist, dass der ihr dann ohne Grenzen auf die Pelle rückt, wenn das Wege-und Leitungsrecht entfällt.

Verhindern denn ein Wege- und Leitungsrecht irgendwelche bauliche Maßnahmen?

Zudem sind die Ersteigentümer der Meinung, man müssen ihnen den Verzicht auf die Rechte auch bezahlen, weil man es damals wohl auch entsprechend bezahlt hat. An zahlen kann sich aber keiner mehr so genau erinnern..

Skizze einer Straße mit Abschnitten 1-6, linke Verengung und rechter Weg/Lagebereich.
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