ᐅ Versiegelte Fläche überschritten
Erstellt am: 04.06.2024 14:00
cp03525 04.06.2024 14:00
Ich bin Eigentümer eines kleinen Hauses mit 80 m² Wohnfläche, dieses Haus soll wegen schlechter Bausubstanz abgerissen und im gleichen Umfang an gleicher Stelle Neugebaut werden. Auf dem knapp 500m² Grundstück befinden sich nur das Haus, eine Garage, eine Doppelgarage und die gepflasterte Zufahrt / Wendeplatz vor den Garagen, damit sind ca. 80% der Fläche versiegelt. Nach telefonischer Auskunft vom Bauamt würde entweder 40% oder 60% Versiegelung genehmigt. Besitzstandswahrung gäbe es nicht. Das würde bedeuten, dass ich entweder die Garagen abreißen muss, die sehr solide gebaut sind und die ich nicht abreißen wollte, oder die gepflasterte Zufahrt so dass ich über nackte Erde zu den Garagen fahre. Da ich ohnehin eine 40m lange Einfahrt habe und in der Straße in der die Einfahrt mündet, nur selten freie Parkplätze sind, kann ich auf die Garage nicht verzichten.
Weis jemand ob es hier weitere Ausnahmen geben kann oder muss ich wirklich einplanen durch den Matsch zu meiner Garage zu fahren?
Weis jemand ob es hier weitere Ausnahmen geben kann oder muss ich wirklich einplanen durch den Matsch zu meiner Garage zu fahren?
Tolentino 04.06.2024 14:54
Manchmal rechnen sie Pflaster nur zur Hälfte (oder beliebiger anderer Faktor) an, wenn es versickerungsfähig (so, genanntes Öko- oder Drainagepflaster) ist. Danach könntest du dich erkundigen.
ypg 04.06.2024 19:21
Manchmal werden Schotterauffahrten, bei uns sehr gängig, überhaupt nicht angerechnet. Auch auf dem Grundstücks selbst kann man mit Schotter "pflastern". Das ist zwar nicht jedem sein Ding, auch kommt es auf die Schottergröße an, aber es ist - wie gesagt, oft - eine Alternative.
MachsSelbst 04.06.2024 19:55
80% ist aber auch schon echt extrem. Bei nem 300m² Grundstück ok, aber 400 von 500m² versiegelt?
Auch hinsichtlich Starkregen alles andere als gut, gerade leider ein recht aktuelles Thema.
Auch hinsichtlich Starkregen alles andere als gut, gerade leider ein recht aktuelles Thema.
K a t j a 04.06.2024 20:08
Sorry, aber ich muss gestehen, dass ich das irgendwie lustig finde. Da hat der Herr wieder nicht genug bekommen beim Betonieren und Garagen bauen. Zieh doch in die Garage, wenn sie so schön ist. Ansonsten Rückbau der Versiegelung.
Mucuc22 04.06.2024 21:30
Um die Frage zu beantworten. Nein, eine Überschreitung wird nicht genehmigt. Dafür gibts die Regelung ja.
Normalerweise wird Versiegelung (im Gegensatz zur Gebühr für Niederschlagswasser) auch als 0 oder 1 berechnet.
Optionen:
- Garagen weg (es gibt auch Optionen das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu Parken ohne mehrere Garagen)
- Wendeplatte weg (rückwärts rausfahren)
- Zufahrt unversiegelt (hier wurden ja schon potentielle Varianten genannt)
Wie man mit einem Haus mit 80qm Wohnfläche auf 400qm Versiegelung kommt ist mir jedoch ein Rätsel... Besteht das Grundstück aus 300qm Zufahrt und Garagen?
Normalerweise wird Versiegelung (im Gegensatz zur Gebühr für Niederschlagswasser) auch als 0 oder 1 berechnet.
Optionen:
- Garagen weg (es gibt auch Optionen das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu Parken ohne mehrere Garagen)
- Wendeplatte weg (rückwärts rausfahren)
- Zufahrt unversiegelt (hier wurden ja schon potentielle Varianten genannt)
Wie man mit einem Haus mit 80qm Wohnfläche auf 400qm Versiegelung kommt ist mir jedoch ein Rätsel... Besteht das Grundstück aus 300qm Zufahrt und Garagen?
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