ᐅ Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?
Erstellt am: 29.12.17 08:32
Alex8530.12.17 07:17
Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer.
Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
derSteph30.12.17 16:27
Alex85 schrieb:
Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer.
Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.... oder war die GrundERWERBsteuer gemeint? Der Bescheid geht tatsächlich an den Käufer...Gruß
77.willo30.12.17 16:54
Nein Grundsteuer. Das Grundbuch existiert halt noch nicht und die Berliner Behörden brauchen ewig dafür. Es gibt allerdings eine Auflassungsvormerkung.
Bieber081530.12.17 21:04
Den Grundsteuerbescheid erhielten wir auch lange vor der Umschreibung des Grundbuchs.
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