Verkaufspreis Grundstück ermitteln

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lesiflo

Hallo zusammen,
die Gemeinde möchte ein Gebiet am Ortsrand aufkaufen und in Bauland umwandeln. Auf dem Gebiet befinden sich mehrere Grundstücke mit jeweils verschiedenen Eigentümern, wobei ich einer davon bin. Der Bodenrichtwert im Ort liegt bei 195€. Der Richtwert vom Gebiet, welches die Gemeinde kaufen will, aktuell bei 40€. Es gab schon mal einen Versuch seitens der Gemeinde das Grundstück zu erwerben ist aber an dem zu niedrigen Angebotspreis gescheitert. Welchen Preis kann man für das Grundstück in etwa verlangen?
Bei ersten Versuch in 2019 wollte einer der Eigentümer einen höheren Preis habe als der Rest. Kann dieser eine überstimmt werden? Eventuell Enteignung möglich?
 
Z

Zubi123

Enteignung für ein Baugebiet ist grds. nicht möglich.
Die Frage wäre, ob das Baugebiet auch ggfs. mit kleinen Anpassungen ohne den letzten Eigentümern realisiert werden kann, oder ob es sich hierbei um ein key-Grundstück handelt.

bei Preisvergleich mit BRW muss du beachten, dass dort ja auch Kosten für Erschließung und Co. eingepreist sind. Nach meiner Erfahrung mind. 25-50 EUR/qm Außerdem werden von der Brutto-Grundfläche meistens nur so 60%als Bauland verkauft. Rest geht für Straßen, Spielplätze, Ausgleichsflächen und Co. weg.

Von daher würde ich etwa 40-50EUR für Bauerwartungsland als gerechtfertigt halten.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

die Erschliessungkosten seitens der Gemeinde wurden bei mir im (Erbpacht)Vertrag mit ca. 105€ angegeben!
Und der BRW lag bei uns damals vor knapp 3 Jahren bei über 300€. Ich sehe hier auch max. 50€ für Eigentümer, da mag der Druck noch so gross sein. Vermutlich sind den Gemeiden auch die Hände gebunden bzgl. der QM Preise.
 
11ant

11ant

Ich fange mal hinten an:
Bei ersten Versuch in 2019 wollte einer der Eigentümer einen höheren Preis habe als der Rest. Kann dieser eine überstimmt werden? Eventuell Enteignung möglich?
Ein Grundstück kann nur der Eigentümer verkaufen, und trifft die Entscheidung darüber selbst und allein. Überstimmen kann ihn dabei niemand, wer sollte das sein ? - oder bist Du nur Miteigentümer in einer Erbengemeinschaft ? (dann wäre "Enteignung" der falsche Begriff, aber die Miterben können ggf. eine Teilungsversteigerung erwirken). Ansonsten wäre meine Frage: wer und warum erwartet aktuell eine andere Haltung gegenüber dem Kaufangebot als vor vier Jahren ?
die Gemeinde möchte ein Gebiet am Ortsrand aufkaufen und in Bauland umwandeln. Auf dem Gebiet befinden sich mehrere Grundstücke mit jeweils verschiedenen Eigentümern, wobei ich einer davon bin. Der Bodenrichtwert im Ort liegt bei 195€. Der Richtwert vom Gebiet, welches die Gemeinde kaufen will, aktuell bei 40€. Es gab schon mal einen Versuch seitens der Gemeinde das Grundstück zu erwerben ist aber an dem zu niedrigen Angebotspreis gescheitert. Welchen Preis kann man für das Grundstück in etwa verlangen?
Verkaufspreispotentiale würden mich da garnicht interessieren, da ich aktuell Bauerwartungsland nicht gegen Geld tauschen würde - mindestens nicht, wenn die Weiterveredlung in greifbarer Zunkunft wäre. Um Dir differenzierter zu raten, hast Du bislang zu wenig "Details" erzählt.
Vermutlich sind den Gemeiden auch die Hände gebunden bzgl. der QM Preise.
Ein Grund mehr für einen klügeren Deal als "Grund gegen Geld".
 
B

borderpuschl

Das ein Grünstück wegen einem Baugebiet enteignet wird ist so generell nicht möglich, aber Achtung. Bei uns wurde schon ein Grundstück enteignet (natürlich haben wir den offiziellen Preis bekommen). Hier wurde aber ein Sportplatz gebaut und dann zählt öffentliches Interesse mehr als eigen Interesse. Ich bin mir nicht mehr sicher ob dies nicht evtl. auch mit dem angehängten Spielplatz begründet wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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