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ᐅ Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger


Erstellt am: 29.07.2023 15:10

rasudiger 30.07.2023 09:48
Allthewayup schrieb:

Ab Juli diesen Jahres?
Fahrt ihr mit den Bereitstellungszinsen tatsächlich besser als mit dem Zins aus eurem Darlehen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wann wurde die Finanzierung abgeschlossen?
Ja, Juli diesen Jahres. Finanziert haben wir im Juli 2022. Eine Auszahlung des Darlehens ist natürlich ohne Baufortschritt nicht möglich.

Danke an - so sehen wir die Situation bislang nämlich auch.
Sunshine387 schrieb:

Bei den vielen Infos die du geschildert hast habe ich mal eine Nachfrage: Kann es sein, dass du vom Projekt Innerste Aue in Sarstedt der Norddeutschen Wohnbau redest und ihr eines der Townhäuser gekauft habt?
Du scheinst den Markt sehr gut zu kennen. Dass der Bauträger als zuverlässig bekannt ist freut mich natürlich - ich hoffe, dass sich das bestätigt.

Sunshine387 30.07.2023 11:20
Kenne einige Projekte der Norddeutschen Wohnbau persönlich und die wurden alle termingerecht fertiggestellt. Ich vermute, dass es aber auch bei denen üblich ist, dass man erst ab mindestens 50% verkaufte Einheiten anfängt zu bauen und man bei euch einfach zu vorschnell war, weil man noch an einen starken Markt dachte. Aber ich würde mir mit der Volksbank im Rücken jetzt eher wenig Gedanken machen. Die werden dann schon eine Lösung für euch finden.

rasudiger 31.07.2023 09:43
Danke für deinen Einblick und schön, wenn du gute Erfahrungen gesammelt hast. Die Vermutung, dass ein gewisser Anteil verkauft sein muss, wurde ja unisono geäußert. Ich bin gespannt welche Lösung der Bauträger vorschlägt - zu dem aktuellen Preis ist es offenbar schwierig die Häuser und Wohnungen an den Mann oder die Frau zu bringen.

xMisterDx 31.07.2023 14:22
Naja, was soll er vorschlagen? Er hat euch am Haken, der Vertrag sieht keinen konkreten Schadenersatz vor und ihr wisst noch nicht mal rechtsverbindlich, ob die Baugenehmigung wirklich final vorliegt, sodass er beginnen könnte, wenn er denn wollte.

rasudiger 31.07.2023 16:05
Nach den Informationen aus dem Thread bemühen wir uns darum, die Sichtweise des BT auf die Fristen zu bekommen. Dann sehen wir weiter.

xMisterDx 31.07.2023 16:50
Viebrockhaus wirbt übrigens seit eh und je mit einer Bauzeit von 3 Monaten, die in der Regel auch eingehalten wird. Daher wundert es mich, dass du jetzt schon Alarm schlagen willst, wenn es laut GU doch im November losgehen soll?
Selbst wenn's im nächsten Jahr Juli oder August wird. Schadenersatz wäre er euch erst schuldig, wenn der Einzug im Mai nicht möglich ist und der GU alles getan hat, um diesen Termin zu halten. Alles was bis dahin an Bereitstellungszinsen, Doppelbelastung, usw. anfällt, ist eh euer Problem.

Wenn ihr nicht dran glaubt, dass der GU das Projekt zeitnah beginnt bzw. pünktlich beendet, wobei ich hier wegen 2 oder 3 Monaten kein Fass aufmachen würde, dann müsst ihr aus dem Vertrag raus. Alles andere ist ein Schrecken ohne Ende.
bauträgervertragschadenersatz