Unzufrieden mit Putz- und Malerarbeiten. Wie Vorgehen bei Mängelbeseitigung?

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Robo987

Die meisten reden hier über verschüttete Milch.
Ich versuche das mal anders anzugehen.

Deine eine Frage: "Ist das wirklich mangelhafte Arbeit?", würde ich versuchen sachlich zu bewerten:
Für die Ebenheitstoleranzen gibt die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 6 für dich einschlägige Stichmaße an.
Die Prüfung erfolgt dabei mit einer Richtlatte zwischen zwei Höhenpunkten der beanstandeten Fläche.
Also z.B. bei 2m wäre ein nicht zu beanstandendes Toleranzmaß 7mm.
Also in deinem Fall ist das nach den a.R.dT. durchaus zu beanstanden.
Allgemein ist die DIN 18202 für Maßtoleranzen einschlägig.
Die Frage ist, hat der Maler vor Beginn der Arbeiten Bedenken angemeldet? Dann könnte es sein, dass er auch keine Einhaltung der Toleranzen schuldet.

Deine zweite Frage, was jetzt deine Möglichkeiten sind.
Dein Handwerker darf nachbessern. Räume ihm diese Möglichkeit ein/Fordere ihn dazu auf. Wenn er nicht will, überlege dir gut, ob du den Rechtsweg bestreiten willst. Lass dir parallel einen Kostenvoranschlag über die aus deiner Sicht nötigen Mängelbeseitigungsaufgaben von einem anderen Handwerker machen (wo aber genau definiert ist, welche Arbeiten in welcher Güte gefordert und abgedeckt sind).
Ich behaupte unter 10.000 EUR Mehrkosten (die du m.E. nicht erreichst) wird sich der Rechtsweg nicht lohnen.
D.h. nicht, dass du nicht probieren kannst, trotzdem das Geld von dem ersten Handwerker zurückzukriegen, nur würde ich es nicht über den Rechtsweg tun.
Vielen Dank für diese Hinweise. Das werde ich so bedenken.
Wir haben heute alle Mängel schriftlich aufgenommen und dazu Bilder gemacht. Nächste Woche kommt der Maler wir wedren ihm diese Mängel zeigen und dann schriftlich nochmals zusenden und ihm 3 Wochen Zeit geben für Nacharbeit.

Ist das Vorgehen so erstmal richtig?
Hättest du sonst noch Hinweise/Ratschläge für mich?
 
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Robo987

Ja, ich habe auch die Antworten gelesen, die Du im anderen Forum gelöscht hast.
Ich denke, das willst Du lesen. :)
Ich möchte gerne Ratschläge, Tipps, Erfahrungen etc. von Menschen die entweder eine Expertise dahingehnd besitzen oder eben Erfahrungen gemacht hatten. Wenn man nix dazu sagen kann, ists ja nicht schlimm.
 
Tolentino

Tolentino

Ich würde an deiner Stelle wohl auch so vorgehen. Ein Sachverständiger wäre zwar besser, aber den wirst du in der Kürze der Zeit wohl nicht beikriegen. Formal gesehen müsste der Handwerker allerdings erst Fertigstellung (gfs. eines vereinbarten Leistungsabschnitts) melden und du entsprechend die Abnahme verweigern und Mängelrüge stellen. Wenn du für dich aber schon entschlossen hast das so menschlich wie möglich zu lösen, wäre es fair, ein solches persönliches Gespräch mit möglichst wenig Aufregung zu führen und erstmal zu schauen, wie er darauf reagiert.
 
C

chand1986

Im Einganspost habe ich dies geschrieben:

Und zwischendrin noch mehrfach wiederholt, soviel zu es liest sich so.
Hast du irgendwo ausgeführt, dass der Abschlag genau die Arbeiten bezahlt, die zufriedenstellend sind und genau die mangelhaften ausnimmt?
Wenn ja, mein Fehler. Wenn nein, fehlt eine wesentliche Information.

Wenn der Handwerker noch mehr Geld möchte, habt ihr ein gemeinsames Interesse. Er will noch Geld, du eine Nachbesserung. Musst du mit ihm verhandeln. Wenn er nicht kann oder will, gibt es keinen Deal Geld gegen Nachbesserungen. Wenn du hier einen Anwalt hinzuziehen würdest, wirfst du schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Falls es keinen Deal gibt, anderen Handwerker bezahlen für Nachbesserungen.

Beim nächsten Mal schriftlich(!) klare Ergebnisse vereinbaren. Früh intervenieren bei Abweichen von dieser Leistungsbeschreibung.
 
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Robo987

Ich würde an deiner Stelle wohl auch so vorgehen. Ein Sachverständiger wäre zwar besser, aber den wirst du in der Kürze der Zeit wohl nicht beikriegen. Formal gesehen müsste der Handwerker allerdings erst Fertigstellung (gfs. eines vereinbarten Leistungsabschnitts) melden und du entsprechend die Abnahme verweigern und Mängelrüge stellen. Wenn du für dich aber schon entschlossen hast das so menschlich wie möglich zu lösen, wäre es fair, ein solches persönliches Gespräch mit möglichst wenig Aufregung zu führen und erstmal zu schauen, wie er darauf reagiert.
Vielen Dank für den Hinweis! Genau danach habe ich immer gesucht, schön wenn man verstanden wird.
Wir werden dann die Abnahme durchführen und die Mängel ihm zeigen und besprechen und eben die Abnahme verweigern sowie im Anschluss schriftlich mit Fotos ihm dann zusenden.


Ich könnte einen anderen Putzer mit dazu holen also nachdem Termin. Der nochmal schriftlich seine Einschätzung mit darlegt.
Mündlich hat mir der zweite Handwerker schon einiges gesagt, was ich ansprechen sollte.
Also der Wohnbereich ist lt. Aussage des Handwerkers fertig. Fehlt eigentlich nur noch der Keller.

Ja wie gesagt, der ärger war als wir es gesehen haben gross aber so schlimm ists nun auch nicht, dass ich da andere Menschen fertig machen muss, das ist nicht mein Stil. Nächste Woche reden wir mal, dann schicke ich ihm die Mängel nochmal schriftlich zu und gucken was passiert.
 
Zuletzt aktualisiert 26.10.2025
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