wiltshire
Dann ist ja alles gut.damit habe ich meine Pflicht erfüllt als Kunde.
Ich kann offenbar nicht helfen.
Dann ist ja alles gut.damit habe ich meine Pflicht erfüllt als Kunde.
Vielen Dank für diese Hinweise. Das werde ich so bedenken.Die meisten reden hier über verschüttete Milch.
Ich versuche das mal anders anzugehen.
Deine eine Frage: "Ist das wirklich mangelhafte Arbeit?", würde ich versuchen sachlich zu bewerten:
Für die Ebenheitstoleranzen gibt die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 6 für dich einschlägige Stichmaße an.
Die Prüfung erfolgt dabei mit einer Richtlatte zwischen zwei Höhenpunkten der beanstandeten Fläche.
Also z.B. bei 2m wäre ein nicht zu beanstandendes Toleranzmaß 7mm.
Also in deinem Fall ist das nach den a.R.dT. durchaus zu beanstanden.
Allgemein ist die DIN 18202 für Maßtoleranzen einschlägig.
Die Frage ist, hat der Maler vor Beginn der Arbeiten Bedenken angemeldet? Dann könnte es sein, dass er auch keine Einhaltung der Toleranzen schuldet.
Deine zweite Frage, was jetzt deine Möglichkeiten sind.
Dein Handwerker darf nachbessern. Räume ihm diese Möglichkeit ein/Fordere ihn dazu auf. Wenn er nicht will, überlege dir gut, ob du den Rechtsweg bestreiten willst. Lass dir parallel einen Kostenvoranschlag über die aus deiner Sicht nötigen Mängelbeseitigungsaufgaben von einem anderen Handwerker machen (wo aber genau definiert ist, welche Arbeiten in welcher Güte gefordert und abgedeckt sind).
Ich behaupte unter 10.000 EUR Mehrkosten (die du m.E. nicht erreichst) wird sich der Rechtsweg nicht lohnen.
D.h. nicht, dass du nicht probieren kannst, trotzdem das Geld von dem ersten Handwerker zurückzukriegen, nur würde ich es nicht über den Rechtsweg tun.
Ich möchte gerne Ratschläge, Tipps, Erfahrungen etc. von Menschen die entweder eine Expertise dahingehnd besitzen oder eben Erfahrungen gemacht hatten. Wenn man nix dazu sagen kann, ists ja nicht schlimm.Ja, ich habe auch die Antworten gelesen, die Du im anderen Forum gelöscht hast.
Ich denke, das willst Du lesen.![]()
Hast du irgendwo ausgeführt, dass der Abschlag genau die Arbeiten bezahlt, die zufriedenstellend sind und genau die mangelhaften ausnimmt?Im Einganspost habe ich dies geschrieben:
Und zwischendrin noch mehrfach wiederholt, soviel zu es liest sich so.
Vielen Dank für den Hinweis! Genau danach habe ich immer gesucht, schön wenn man verstanden wird.Ich würde an deiner Stelle wohl auch so vorgehen. Ein Sachverständiger wäre zwar besser, aber den wirst du in der Kürze der Zeit wohl nicht beikriegen. Formal gesehen müsste der Handwerker allerdings erst Fertigstellung (gfs. eines vereinbarten Leistungsabschnitts) melden und du entsprechend die Abnahme verweigern und Mängelrüge stellen. Wenn du für dich aber schon entschlossen hast das so menschlich wie möglich zu lösen, wäre es fair, ein solches persönliches Gespräch mit möglichst wenig Aufregung zu führen und erstmal zu schauen, wie er darauf reagiert.