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ᐅ Unterschiede zwischen Treuhandsammelkonto und Bankbürgschaft? Neubau.


Erstellt am: 02.04.22 12:07

jerimata03.04.22 10:29
Ich mag mich irren, aber auch bei einer Bürgschaft hätte ich erwartet, dass er diese nur gegen Baufortschritt abrufen kann... aber habe natürlich auch keine Ahnung, was alles im Insolvenzfall greifen würde. Wenn's schlecht läuft wäre das Geld dann während des langen Verfahrens gebunden, wenn's richtig schlecht läuft könnten Gläubiger womöglich auf das Geld zugreifen ohne Baugegenleistung... aber nur Laienhafte Vermutungen, wäre aber natürlich ein nicht ganz kleiner Punkt gegen Bürgschaften.
Hyponex03.04.22 10:44
naja zum einem hat man eine Bürgschaft, d.h. die Bank verbürgt sich, dass der Betrag X fließen wird, und das Geld nicht anderweitig verwendet wird.

Auf der anderen Seite unterschreibt man im Werkvertrag auch einen Zahlungsplan. Der richtet sich nach dem Baufortschritt. D.h. wenn der Bauträger nur Rohbau macht, dann wird man nur den Rohbau bezahlen. Wenn der Bauträger dabei pleite geht, dann hat man für weiteren Fortschritt die Kohle noch in der Hinterhand. (aber mit den ersten 1-2 Zahlungen fließt in der Regel mehr Geld...) von daher kann es sein, dass wenn man den Bauträger wechselt, dann man mehr ausgeben wird (aber dann weißt man warum der Pleite gemacht hat).
Benutzer20003.04.22 12:14
jerimata schrieb:

Ich mag mich irren, aber auch bei einer Bürgschaft hätte ich erwartet, dass er diese nur gegen Baufortschritt abrufen kann..
Selbstschuldnerische Bürgschaft, zahlbar auf erst Anforderung - so ist es normal. Dann fließt erst Geld, egal ob berechtigt oder nicht. Und im Nachgang kann man sich juristisch damit auseinandersetzen, ob die Inanspruchnahme rechtens war.
Pinkiponk03.04.22 13:53
jerimata schrieb:

...
Ich kann Deine Fragen nicht beantworten, möchte aber anregen, evtl. noch eine weitere Möglichkeit zu prüfen. Wir haben eine "Bauherrenbürgschaft/Kautionsversicherung" abgeschlossen. Sie hat für uns einmalig 208,95 € gekostet. Die Prämie hängt von der Höhe der Summe ab, die gesichert werden soll.

Vor- und Nachteile im Vergleich zu Deinen Varianten sind mir nicht bekannt, aber vielleicht möchtest Du recherchieren und es dann Deinem Bauträger vorschlagen.

Die "Bauherrenbürgschaft/Kautionsversicherung" war eine Forderung des Hausherstellers an uns. Ob sie sich für Dich rechnet, weiß ich leider nicht.

Nachtrag: Mir fiel noch ein, wir mussten nicht die gesamte Hausbausumme "absichern" sondern nur die letzte Rate.
bauträgerbürgschaftbaufortschrittrohbaukautionsversicherung