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ᐅ Bauherrenseitig beim Bauen mit Bauträger


Erstellt am: 02.03.19 03:03

Nordlys 03.03.19 15:03
#13
Die Frage ist. Wer ist der Bauherr?
HilfeHilfe 03.03.19 17:09
#14
Nachfragen , schriftlich
ypg 03.03.19 20:57
#15
Beim GU immer Du selbst, beim BT eigentlich der BT. Deshalb würde die genannte Formulierung gar keinen Sinn beim BT machen.

Es wäre ja mal schön, wenn der TE sich mal bezüglich der ID-Nummer meldet.
lawie88 03.03.19 21:06
#16
ypg schrieb:
Beim GU immer Du selbst, beim BT eigentlich der BT. Deshalb würde die genannte Formulierung gar keinen Sinn beim BT machen.

Es wäre ja mal schön, wenn der TE sich mal bezüglich der ID-Nummer meldet.
Hi,
genau das hat mich auch stutzig gemacht. Aber ein erstes offizielles Gespräch mit dem BT steht sowieso noch aus. Ich wollte ja erstmal eure Meinung über diese Formulierung wissen. Und die habt ihr mir ja gesagt. Danke dafür! Ich kann dann gerne berichten wie der Sachverhalt sie denn nun wirklich darstellt.


Danke für die vielen Antworten!
Gruß
11ant 04.03.19 02:14
#17
lawie88 schrieb:
In der Baubeschreibung sind bauherrenseitige Leistungen aufgeführt wie z.B.: der Abtransport von überschüssigen Erdreich. Wer muss diese Leistungen nun bezahlen?
Bei einem Bauträger müßte es hier wohl "käuferseitig" heißen. Zahlen sollst Du - sonst würde die originelle Idee, den nicht zur Geländemodellierung verwendeten Teil des Aushubes nach Fertigstellung einfach auf der Baustelle liegen zu lassen, ja für den Bauträger finanziell keinen Sinn machen. Diesen Arbeitsschritt in der Logistik wegzulassen, spart ihm nicht nennenswert - der finanzielle Aspekt, die Entsorgung Dein Bier sein zu lassen, ist für ihn viel reizvoller.

Sein Gedanke wird auch eher weniger der sein, das Zeug einfach liegen zu lassen - sondern er wird Dir die Entsorgung als Aufpreisposition anbieten. Nicht alles, was trapst, ist eine Nachtigall ;-)
bauträgerentsorgung