ᐅ Unter 200 Quadratmetern bleiben...
Erstellt am: 24.01.26 18:43
Schönen guten Tag!
Ich bin gerade mal wieder fleißig am Zeichnen, da ich ja perspektivisch einen Standortwechsel plane und ein Gefühl dafür bekommen möchte, wie ein zu suchendes Grundstück ungefähr beschaffen und bebaubar sein muss, auch im Hinblick auf mögliche textliche Festsetzungen bei Vorhandensein eines B-Planes.
Da ich relativ klare Vorstellungen von der Kubatur des Hauses habe, lande ich bei zwei Vollgeschossen und einem Kniestock als dritter Ebene. Traufhöhe ungefähr 8,50 Meter und Firsthöhe ungefähr 10,30 Meter (flach geneigtes Satteldach). Dafür wäre dann ein Keller verzichtbar, weil ich die für mich relevanten Räume (incl. Berufsausübung ohne Publikumsverkehr) in das Dachgeschoss packen kann.
Wenn ich nun normgerecht die Wohnfläche addiere, also im DG alles zwischen 1,00 und 2,00 Metern zur Hälfte und alles über 2,00 Metern zu 100 Prozent ansetze, komme ich insgesamt auf eine Wohnfläche von mehr als 200 Quadratmetern. Hätte ich die Räume statt im DG im Keller, würde mir das nicht passieren. Oder könnte man argumentieren, dass die Räume im DG nicht ausreichend belichtet sind (nur kleine Fenster an den Giebeln, ansonsten durchgehende Dachfläche für möglichst viel Photovoltaik, also keine Gauben und keine Dachflächenfenster) und daher ohnehin nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sind?
Vermutlich ahnt ihr, warum mir die Unterschreitung der 200 Quadratmeter wichtig ist: nach derzeitiger Rechtslage kann ein Kind nur ein Haus mit weniger als 200 Quadratmetern Wohnfläche steuerfrei erben. Und auch nur, wenn es zeitnah selbst einzieht. Vereinzelt ist zu lesen, dass Erbschaftssteuer nur auf die darüber hinausgehenden Flächen anfällt, aber soweit ich mich erinnere, ist das falsch. Es wird dann das gesamte Haus bewertet und besteuert. Jedenfalls möchte ich mein Bonuskind (hätte nicht mal einen Freibetrag, da ich mit der Mutter nicht verheiratet bin und das auch nicht geplant ist) nicht in die Pfanne hauen.
Danke für alle nützlichen Hinweise!
Ich bin gerade mal wieder fleißig am Zeichnen, da ich ja perspektivisch einen Standortwechsel plane und ein Gefühl dafür bekommen möchte, wie ein zu suchendes Grundstück ungefähr beschaffen und bebaubar sein muss, auch im Hinblick auf mögliche textliche Festsetzungen bei Vorhandensein eines B-Planes.
Da ich relativ klare Vorstellungen von der Kubatur des Hauses habe, lande ich bei zwei Vollgeschossen und einem Kniestock als dritter Ebene. Traufhöhe ungefähr 8,50 Meter und Firsthöhe ungefähr 10,30 Meter (flach geneigtes Satteldach). Dafür wäre dann ein Keller verzichtbar, weil ich die für mich relevanten Räume (incl. Berufsausübung ohne Publikumsverkehr) in das Dachgeschoss packen kann.
Wenn ich nun normgerecht die Wohnfläche addiere, also im DG alles zwischen 1,00 und 2,00 Metern zur Hälfte und alles über 2,00 Metern zu 100 Prozent ansetze, komme ich insgesamt auf eine Wohnfläche von mehr als 200 Quadratmetern. Hätte ich die Räume statt im DG im Keller, würde mir das nicht passieren. Oder könnte man argumentieren, dass die Räume im DG nicht ausreichend belichtet sind (nur kleine Fenster an den Giebeln, ansonsten durchgehende Dachfläche für möglichst viel Photovoltaik, also keine Gauben und keine Dachflächenfenster) und daher ohnehin nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sind?
Vermutlich ahnt ihr, warum mir die Unterschreitung der 200 Quadratmeter wichtig ist: nach derzeitiger Rechtslage kann ein Kind nur ein Haus mit weniger als 200 Quadratmetern Wohnfläche steuerfrei erben. Und auch nur, wenn es zeitnah selbst einzieht. Vereinzelt ist zu lesen, dass Erbschaftssteuer nur auf die darüber hinausgehenden Flächen anfällt, aber soweit ich mich erinnere, ist das falsch. Es wird dann das gesamte Haus bewertet und besteuert. Jedenfalls möchte ich mein Bonuskind (hätte nicht mal einen Freibetrag, da ich mit der Mutter nicht verheiratet bin und das auch nicht geplant ist) nicht in die Pfanne hauen.
Danke für alle nützlichen Hinweise!
Pianist schrieb:
lande ich bei zwei Vollgeschossen und einem Kniestock als dritter EbeneDann landest Du bei 3! Vollgeschossen (genannte TH Höhe 8,50).
Pianist schrieb:
wie ein zu suchendes Grundstück ungefähr beschaffen und bebaubar sein muss,Ist schlicht gesagt, im Einfamilienhaus-Sektor an Grundstücken fast auszuschließen.
Mit drei Vollgeschosssen bewegst Du Dich bei usual Bebauungsplänen im Mehrfamilienhaus-Bereich. Oder städtischer Hausbau (Innenstadt), enge Bebauung.
Pianist schrieb:
also im DG alles zwischen 1,00 und 2,00 Metern zur Hälfte und alles über 2,00 Metern zu 100 Prozent ansetzeDiese Rechnung gibt es beim Hausbau nicht. Diese betrifft die Berechnung von Wohnungen zur (Ver)mietung.
Pianist schrieb:
Hätte ich die Räume statt im DG im Keller, würde mir das nicht passieren.So ist es. Der Standardkeller, der über 1,40 im Erdreich verschwindet, wird als Vollgschoss nicht gerechnet.
T
Teimo198825.01.26 10:14Vom Prinzip her finde ich deine Idee mit 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss als Büro/Freizeitraum nicht schlecht. Habe sowas ähnliches mit 145 qm Bruttogrundfläche gebaut. Allerdings als Zweifamilienhaus.
Bei dir geht's ja nur um das steuerliche, das kannst du ja vielleicht auch mit überschreiben und Nießbrauch regeln. Würde mich halt da auch mal schlau machen.
Bei dir geht's ja nur um das steuerliche, das kannst du ja vielleicht auch mit überschreiben und Nießbrauch regeln. Würde mich halt da auch mal schlau machen.
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