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ᐅ Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau


Erstellt am: 07.05.17 20:48

Bieber081510.05.17 07:39
Und es fällt auch keine Steuer an, wenn es unbar (transparent, vor dem Notar dokumentiert, per Überweisung) abgewickelt wird. Zumindest wenn der Schwiegersohn zunächst außen vor bleibt, der Freibetrag von den Eltern an das Kind ist 400 000 Euro. Später(!) kann die Ehefrau ihrem Mann die Hälfte steuerfrei überschreiben (IIRC gilt der Freibetrag von 500 000 Euro).

[QUOTE=http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterliegt-nach-Schenkung-Auszahlung-an-Bruder-der-Steuerpflicht--f75075.html]
"Die Zuwendung von Vermögensgegenständen gegen Zahlung von Abstandsgeldern oder Gleichstellungsgeldern wird schenkungsteuerlich als gemischte Schenkung qualifiziert. Die Abstands- bzw. Gleichstellungsgelder werden also im Verhältnis zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer (sog. Deckungsverhältnis) als Gegenleistung des Übernehmers qualifiziert, die angesichts des i.d.R. höheren Werts des übertragenen Vermögensgegenstandes eine gemischte Schenkung begründet.

Die Gleichstellungsgelder selbst sind nicht als freigebige Zuwendungen des Übernehmers an seine weichenden Geschwister, sondern des Übergebers an seine übrigen Kinder anzusehen. Dies ist i.d.R. auch schenkungsteuerlich günstiger. Die weichenden Kinder haben die erhaltenen Beträge als Forderungsschenkung von ihrem Elternteil zu versteuern."

Scherer/Feick in Bonefeld (u.a.): Der Fachanwalt für Erbrecht, Rz 139f zu Kap. 23 Vorweggenommene Erbfolge
[/QUOTE]
Nordlys10.05.17 08:30
Da hast Du recht. Ich finde nur, in der Situation "Familie" hat das sowas "Hochoffizielles", was dem Setting nicht angemessen ist. Eine ordentliche Familie regelt die Dinge am Küchentisch, nicht in der Kanzlei. Rein gefühlt. Karsten
Caspar202010.05.17 08:39
Nordlys schrieb:
der Schwiegersohn soll einfach still sein und die Familie gewähren lassen, weil er ja nur eingeheiratet hat in ex Landwirtsc

Man kann dem TE nur raten alle schritte durchzuziehen, die aufgelistet. Insbesondere die auch den 1/2 Grundstück von Frau an Mann. selbst wenn das ja nochmal Notarkosten nach sich zieht.
toxicmolotow schrieb:
32,5 von Mann an Frau.
Grundstück von Eltern an Tochter.
65 von Tochter an Eltern.
1/2 Grundstück von Frau an Mann.
65 von Eltern an anderes Kind.

Für ne Finanzierung gerade stehen ohne das man Miteigentümer ist 🤨
77.willo10.05.17 12:09
In der Konstellation Ehe ist es doch relativ egal ob er oder sie oder beide um Grundbuch steht, solange das Grundstück nach der Eheschließung übertragen wird.
Caspar202010.05.17 14:53
77.willo schrieb:
In der Konstellation Ehe ist es doch relativ egal ob er oder sie oder beide um Grundbuch steht, solange das Grundstück nach der Eheschließung übertragen wird.

Im Scheidungsverfahren wird durch den Zugewinnausgleich der eheliche Vermögenszuwachs geteilt. Das gilt aber regelmäßig nicht für Schenkungen und Erbschaften.
Einen Sonderfall bilden die Schenkungen von Eltern und Schwiegereltern im Zugewinnausgleich. Grundsätzlich wären die „Finanzspritzen“ auch vom Zugewinnausgleich umfasst, sie können nach neuerer Rechtsprechung jedoch innerhalb der Verjährungsfrist zurückgefordert und so dem Ausgleichsanspruch entzogen werden.

Junge Paare erhalten oftmals finanzielle Starthilfe in ihr gemeinsames Eheleben, beispielsweise indem Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern bei der Finanzierung des Hausrates helfen oder den Kauf einer Immobilie unterstützen. Die Rechtsprechung geht bei solchen Ausstattungsgeschenken davon aus, dass sie regelmäßig aufgrund der bestehenden Ehe getätigt werden. Das gilt insbesondere für Geschenke, die auf eine dauerhafte Sicherung der Existenzgrundlage gerichtet sind, etwa ein Grundstück mit einem Wohnhaus oder Firmenanteile. Damit soll vor allem der eigene Abkömmling in seiner Lebensführung unterstützt werden. Auf die Unterstützung des Partners kommt es grundsätzlich nur nachrangig an. Deswegen entschied der Bundesgerichtshof, dass Geschenke an das verheiratete Kind von dessen Partner wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden können (BGH, Urteil vom 3. Februar 2010, Az: XII ZR 189/06). Dazu muss der Rückzahlungsanspruch jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2014, Az: XII ZB 181/13). Die Frist beginnt mit Rechtskraft der Scheidung und dauert bei Grundstücksschenkungen zehn Jahre (drei Jahre bei allen übrigen Schenkungen).

Es wäre schlichtweg ungerecht, wenn der Ehepartner des Kindes trotz der Scheidung von einer ehebedingten Schenkung profitieren würde. Deswegen wird der Schenkungsbetrag zwar dem Endvermögen hinzugefügt, gleichzeitig aber auch der „Negativposten“ einer Rückzahlungspflicht an die Schwiegereltern. So hebt sich die Schenkung praktisch auf. Der Anspruch kann vor dem Scheidungsverfahren auch an das eigene Kind abgetreten werden. Der BGH stellte in seinem zitierten Urteil nochmals klar, dass eine Rückforderung nur möglich sein soll, wenn den (Schwieger-) Eltern das Festhalten an der Schenkung unzumutbar ist. In diesem Fall könnten sie den fraglichen Betrag in Geld – und nur ausnahmsweise die Herausgabe des Vertragsgegenstands an sich (etwa des Grundstücks) – verlangen.
77.willo10.05.17 19:38
Hier ging es aber nicht wirklich um eine Schenkung, sondern es soll Geld fließen.

Lässt sich diese Rechtsfolge durch einen Grundbucheintrag heilen?
freibetraggrundstück