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ᐅ Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau


Erstellt am: 07.05.17 20:48

Badener*07.05.17 20:48
Hallo zusammen,

meine Schwiegermutter hatte in einem Gebiet Ackerland, dass jetzt zu Bauland geworden ist.

Da meine Schwiegermutter selbst keine Verwendung für das Grundstück hat, haben wir vereinbart, dass wir die Erschließungskosten bezahlen und das Grundstück dann für unser Haus bekommen.

Die Umlegung ist nun rechtskräftig und meine Schwiegermutter ist als Eigentümerin im Grundbuch für das Grundstück eingetragen worden.

Nun möchten wir, also ich und meine Frau, an die Stelle von meiner Schwiegermutter ins Grundbuch. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie wir das am besten anstellen. Soweit ich weiß kann meine Schwiegermutter meiner Frau ja das Grundstück überschreiben, ohne dass grunderwerbsteuer fällig wird.

Unser Plan ist dass meine Schwiegermutter eben dies tut, und meine Frau mich dann als zweiten Eigentümer mit ins Grundbuch nimmt.

Ist dies so möglich ohne dass grunderwerbsteuer anfällt?

Des Weiteren bezahlen wir meiner Schwiegermutter 65.000tsd Euro für das unerschlossene Grundstück da meine Frau noch eine Schwester hat damit alles fair zugeht und niemand einen Vorteil hat. Ist es sinnvoll bzw. vielleicht sogar vorgeschrieben, dass diese 65tsd Euro beim Notar im Vertrag irgendwie erfasst werden oder können wir das einfach ohne Notar machen?

Vielleicht kennt sich jemand hier ja in dieser Richtung aus oder hatte ebenfalls einen entsprechenden Fall und kann mir hier weiter helfen.

Falls es eine Rolle spielt, das Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg.
toxicmolotof07.05.17 21:42
Ihr solltet zusehen dass zwischen Schritt 1 und 2 genügend* Zeit liegt, so dass das FA daraus keine Kettenschenkung draus macht.

*nicht definierter Zeitraum, bei uns waren es etwas über 3 Monate, ich gebe aber keinerlei Garantien.

Klug** wäre es gewesen beide Teile vor der Umwandlung zu machen.

**im Sinne von Kosten beim Notar sparen.

Lasst Euch steuerlich beraten, wer wann wo was rein schreibt.

Wenn "ihr" der Schwester was zahlt, könnte auch das zu Steueraufwand führen.
Nordlys07.05.17 22:00
Es gibt auch Bargeld.....
DNL07.05.17 23:15
Bei uns wurde keine Grunderwerbsteuer fällig und nur einer war in der Erblinie. Also quasi gleiche Konstellation wie bei euch.

Schreibt doch in den Vertrag die Kaufsumme rein, dann gibt's beim Erbstreit auch Klarheit. Ihr könnt den Notar dazu befragen, ob der das für sinnvoll hält.
tempic08.05.17 08:17
Nordlys schrieb:
Es gibt auch Bargeld.....
Aufruf zum Steuerbetrug ... wie nett. Alternativ: Du kotzt mich an!
Evolith08.05.17 08:43
tempic schrieb:
Aufruf zum Steuerbetrug ... wie nett. Alternativ: Du kotzt mich an!
Oh wie "nett" ! Höflichkeit ist wirklich deine Stärke.

Ansonsten, mal ganz ehrlich, als ob du nicht versuchen würdest, Geld zu sparen, indem man um die Steuer oder sonstigen Abgaben herumschifft. Übrigens, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Solange man sich nicht mit dem Bargeldübergang auf illegalem Boden bewegt, ist alles in Ordnung. Nix mit Steuerbetrug.

Zum Fall: Ich würde es über das Testament regeln, dass du vom Erbe der Mutter einfach die benannte Summe weniger erhältst.
Oder ihr zahlt eine niedliche Rate an die Schwiegermutter, im Sinne der finanziellen Unterstützung, bezahle mal hier eine Reparatur und da eine neue Couch.
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