ᐅ Überschreitung Grundflächenzahl
Erstellt am: 12.09.25 18:44
Tx-2513.09.25 12:00
ypg schrieb:
Von der Grundflächenzahl her dürfte es keine Probleme bei Euch geben, sofern Blabla… hab ich ja schon 3 mal geschriebenIch habe den ganzen Plan nochmal studiert. Dort stehen keine weiteren Angaben zur Grundflächenzahl nur der Verweis auf Paragraph 19 Baunutzungsverordnung. Nachfolgend nochmal das Bild der textlichen Festsetzung. Im weiteren Text wird nichts mehr dazu angegeben.Wir haben vor 5 Jahren gebaut. Im Bauantrag wurde etwas über 0,3 angegeben.
Muss ich bei der Gemeinde denn jetzt einen Antrag stellen, wenn ich über 0,4 gehe oder ist das innerhalb der Grenze (+50%) ohne möglich?
Im Internet finde ich es unterschiedlich. Aber da der Plan die Ausnahmen für Garage und Parkplätze gibt sollte doch alles so gehen?
ypg13.09.25 12:23
Tx-25 schrieb:
Nachfolgend nochmal das Bild der textlichen Festsetzung.Fast nicht lesbar.Tx-25 schrieb:
nur der Verweis auf Paragraph 19 Baunutzungsverordnung.ist doch prima.Tx-25 schrieb:
Muss ich bei der Gemeinde denn jetzt einen Antrag stellen,Nein, ist ja verfahrensfrei. Dennoch gilt (wie schon gesagt):"Auch verfahrensfreie bauliche Anlagen müssen die sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts
einhalten. Insbesondere dürfen die Vorhaben nicht gegen das städtebauliche Planungsrecht
verstoßen. So kann z. B. die Lage eines Geräteschuppens auf ihrem Grundstück oder das Errichten
einer Einfriedung durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschränkt bzw.
ausgeschlossen sein. Die Regelungen eines Bebauungsplanes oder die Bestimmungen zum Bauen
im Außenbereich sind also bei der Errichtung verfahrensfreier Bauten zu berücksichtigen. Weiterhin
müssen die nach der Niedersächsische Bauordnung vorgeschriebenen Grenzabstände beachtet
werden."
Ich sag mal so: wenn sich jemand beschwert, dann solltest Du eine genaue und nachvollziehbare Rechnung vorzaubern können.
Es lohnt übrigens, die Baunutzungsverordnung überhaupt mal durchzufliegen, denn ein Paragraph stützt sich auf den anderen.
Tx-2513.09.25 13:42
Danke für die bisherige Rückmeldung. Tatsächlich habe ich die anderen Bestimmungen bisher auch beachtet. Das Gartenhaus würde ich am liebsten knapp 2 Meter entfernt von der Grenze bauen. Auf der Grenze steht an der Stelle eine Hecke. Auf der angesprochen Grenze steht ansonsten noch auf 9 Meter eine Garage. Dadurch muss ich mit dem Gartenhaus leider 3 Meter Abstand halten. Gibt es da noch andere Möglichkeiten? Vom Nachbarn bekomme ich leider keine Unterschriften. Das würde ich wohl auch nicht machen.
ypg13.09.25 13:50
Tx-25 schrieb:
Dadurch muss ich mit dem Gartenhaus leider 3 Meter Abstand halten.So ist es.Tx-25 schrieb:
Gibt es da noch andere Möglichkeiten?Nein. Mir nicht bekannt. Ich komme auch aus Nds.Ähnliche Themen