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ᐅ Trotz im Bebauungsplan festgesetzter Wohneinheiten/Mehrfamilienhaus bauen


Erstellt am: 07.03.25 17:51

NatureSys08.03.25 09:24
K a t j a schrieb:

Nö. Die Anzahl der Bewohner war mit 4 ebenfalls vorgegeben. Du kannst auch m.W. nicht einfach 6 Flüchtlinge aufnehmen oder ähnliches. Natürlich wird man jetzt nicht ausziehen müssen, wenn man Drillinge bekommt. Aber grundsätzlich gab es bei uns eine Kapazitätsvorgabe.

Wo gab es bei euch Kapazitätsvorgaben? Im Bebauungsplan?
Von sowas habe ich noch nie gehört.
Natürlich können sich aus dem Bebauungsplan maximale Größen für die Quadratmeter ergen. Zum Beispiel aus Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Aber eine maximalen Anzahl von Bewohnern, das wäre spannend.
nordanney08.03.25 09:28
NatureSys schrieb:

Wo gab es bei euch Kapazitätsvorgaben? Im Bebauungsplan?
Das ist gem. Art. 2 GG nicht erlaubt und habe ich auch noch nie gesehen. Kann man getrost ignorieren.

Wird die Frau zur Abtreibung gezwungen, wenn es plötzlich Drillinge werden?
K a t j a08.03.25 11:17
Wir mussten die Anzahl der Bewohner angeben. Dies war notwendig, da die Größe der KKA inkl. Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzte Kapazität hat. Ob das am Ende einen Unterschied gemacht hätte, kann ich nicht sagen.
11ant08.03.25 11:38
: von welcher Art Siedlungsprojekt sprichst Du ?
: was ist die Intention Deiner Fragestellung ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
wiltshire08.03.25 13:25
Manuel01 schrieb:

Besteht die Möglichkeit, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplan abgewichen werden kann, wenn obiges eingehalten ist?
Ja, die Möglichkeit besteht, wenn Du eine Sondergenehmigung für Dein Vorhaben bekommst. Das ist alles eine Frage der Kommunikation mit dem Bauamt und den Behörden, die ihr "OK" dazu geben müssen wie beispielsweise die untere Wasserbehörde.
Du hast aber kein Recht auf den Bau abweichend des Bebauungsplan.

Erfahrung:
Trotz drei Haustüren und drei autark funktionierender Wohneinheiten sowie keiner Verbindung zwischen diesen haben wir den Plan als Einfamilienhaus genehmigen lassen können. Damit können wir keine Wohneinheit einzeln verkaufen, was wir auch nicht vor gehabt hätten. Vermieten z.B. als Ferienwohnung wäre aber kein Problem und ist auch für den Fall vorgesehen dass uns im Alter die Finanzen zwicken.
wiltshire08.03.25 18:03
K a t j a schrieb:

Wir mussten die Anzahl der Bewohner angeben. Dies war notwendig, da die Größe der KKA inkl. Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzte Kapazität hat.
Danke für die Erklärung. Ich habe mich zunächst gewundert, so aber ist das verständlich.
Die Bauauflagen kommen einem manchmal bezogen auf das eigene Projekt hinderlich vor, im Großen und Ganzen sind sie ziemlich zweckmäßig und umsichtig gemacht.
bebauungsplan