W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Trinkwasser Wärmepumpe T300 Proxon Baujahr 2019 - Strombedarf


Erstellt am: 23.12.22 11:09

RotorMotor27.12.22 11:28
Deitecher schrieb:

Hallo,
danke für eure Inputs und die Schätzung des Strombedarfs.

Wie soll ich dann das Warmwasser abrechnen in der Einliegerwohnung, wenn die Schätzung nicht eindeutig ist/ juristisch haltbar?

Ich habe lediglich einen Warmwasserzähler in m3. Wie kann ich mit dieser Angabe das Warmwasser dann abrechnen?
Da müsste man mal recherchieren.

Aber ein Lösung mit nur einem Zähler kann ich mir nicht vorstellen.
Man braucht bestimmt mindestens einen Stromzähler an der Wärmepumpe.
Und zwei Wasserzähler um dann die Anteile auszurechnen.

Oder einen getrennten Wärmemengenzähler.

Oder man einigt sich mit dem Mieter auf die Schätzung?

Aber was da rechtlich machbar ist kann ich wie gesagt nicht sagen.
Deitecher27.12.22 12:40
Hallo, also mit Warmwasserzähler meinte ich, dass dieser nur den Verbrauch der Einliegerwohnung zählt
Deitecher27.12.22 17:17
Hallo, ich habe einen Warmwasserzähler (m3) der nur den Verbrauch der Einliegerwohnung misst. Mir ist nur nicht klar, für wieviel € ich das Warmwasser in Rechnung stellen darf, dass es juristisch auch haltbar ist..??
Fuchur27.12.22 20:15
Du brauchst die Stromkosten, die für die WW-Bereitung entstanden sind und die Abnahmemengen aller angeschlossenen Verbraucher. Also mindestens mal einen Stromzähler und zwei Warmwasserzähler. Ganz weglassen würde ich das Thema Photovoltaik aber auch nicht, denn du kannst keine Kosten abrechnen, die dir durch die Photovoltaik gar nicht entstanden sind. Photovoltaik-Strom an Dritte entgeltlich abgeben, ist (soweit ich das im Kopf habe) ohnehin nicht zulässig bzw. nur unter einer Vielzahl von Rahmenbedingungen, Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage u.a.
KarstenausNRW28.12.22 13:40
Deitecher schrieb:

Hallo, ich habe einen Warmwasserzähler (m3) der nur den Verbrauch der Einliegerwohnung misst. Mir ist nur nicht klar, für wieviel € ich das Warmwasser in Rechnung stellen darf, dass es juristisch auch haltbar ist..??
Für dieses Jahr gar nichts, da Du keine juristisch haltbare Abrechnung erstellen kannst. Doof, aber nicht zu ändern. Rede mit dem Mieter - vielleicht könnt Ihr Euch ja einigen. Und für nächstes Jahr eine Pauschale vereinbaren. Kannst dann z.B. überschlägig so die Pauschale berechnen.


Kostenschätzung: Wärmeverbrauch für Warmwasser = 32 x Wohnfläche (m²)
warmwasserzählerphotovoltaikstromzählermieterverbraucheinliegerwohnung