Traumhaus - Dirk van Hoek - Projekt Köln Heimersdorf

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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B

Bauexperte

Hallo Ralf,

Uns wurde gesagt, dass in unserem Garten ein Versickerungsgraben für das Regenwasser mit 13 Metern Länge, 0,5 Metern Breite und 0,3 Metern Tiefe entstehen wird. Ich habe daraufhin Traumhaus gebeten einen Alternativ-Vorschlag zu unterbreiten, da wir damit nicht einverstanden sind.
Du siehst mich ein wenig verwirrt ...

Im Bebauungsplan zum Grundstück, spätestens jedoch in den textl. Festsetzungen steht der Hinweis zur Entwässerung der Dachflächen. nicht gesehen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo Ralf,

Nein, scheinbar nicht. Wo genau finde ich den Hinweis?
Wie ich geschrieben habe. Im Bebauungsplan selbst; meist auf der rechten Seite des Plans oder in den textl. Festsetzungen.

Insofern kannst Du Dich ärgern, so viel Du magst. Wenn seitens der Vorschriften zur Bebauung eine Versickerungsanlage gefordert wird, muß sie auch gebaut werden, sonst erfolgt keine Genehmigung. Ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

mary_onette

Bebauungsplan sagt mir gerade nicht nichts, heißt wohl Bebauungs-Plan? Kann mich nicht erinnern, ob und bei welcher Gelegenheit ich den gesehen haben könnte. Beim Notar vielleicht? In meinen Unterlagen hab ich nichts.
 
B

Bauexperte

Bebauungsplan sagt mir gerade nicht nichts, heißt wohl Bebauungs-Plan? Kann mich nicht erinnern, ob und bei welcher Gelegenheit ich den gesehen haben könnte. Beim Notar vielleicht? In meinen Unterlagen hab ich nichts.
Bebauungsplan = Bebauungsplan.

Wie, um aller Welt, hast Du Dich denn für Deinen Baupartner entschieden ?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

Haus34

Hallo zusammen, Hallo Ralf,

den Bebauungsplan findest du im Netz bei der Stadt Köln. Einfach bei Google "Traumhaus Köln Heimersdorf" eingeben. Das zweite oder dritte Suchergebnis ist dann die Seite der Stadt Köln. Den Bebauungsplan haben wir weder von TH noch vom Notar erhalten.

Dieser Bebauungsplan ist allerdings aus Dezember 2013. Ob er wirklich der aktuellste ist, ist fraglich.
Dort steht rechts in der Legende, dass das Niederschlagswasser örtlich zu versickern ist. Von irgendwelchen Größenangaben oder Positionen ist aber nicht die Rede.

Die Tatsache mit der Versickerung ist mir allerdings auch unbekannt gewesen bis gestern. Nur wie Bauexperte bereits erwähnt hat, wird man daran nicht viel machen können, da die Stadt es so vorschreibt. Allerdings bin ich von TH enttäuscht, da so eine Information doch ganz angebracht gewesen wäre. Aber von TH erhält man eh kaum Informationen. Nur gebe ich dir recht, das der Garten dadurch kleiner wird.

Bei der Baustellenbesichtigung konnte ich eine Blick auf den Bauplan des stellvertretenden Bauleiters werfen. Die von TH angekündigte Ausgleichsfläche (der letzte Meter im Garten) wurde dort als Gemeinschaftsfläche deklariert. Weder der stellv. Bauleiter noch TH konnten mir sagen, ob dies nun eine öffentliche und zugängliche Fläche bleibt oder ob wir diese umzäunen dürfen (ist ja schließlich unser Garten). TH wollte mir kurzfristig eine Antwort zukommen lassen. Das war vor 2 Wochen.
Wenn die Stadt vorsieht, dass ein Teil meines teuer erworbenen Grundstücks öffentlich zugängib bleibt, werde ich dagegen vorgehen.

Was mich ebenfalls etwas stört ist die Aussage im Bebauungsplan, dass die Umfriedung zur Straße hin nicht mehr als 1 Meter betragen darf. Ein Zaun mit 1 Meter Höhe ist doch ein Witz. Ich hoffe das sich in dieser Hinsicht noch etwas tut.

Gruß
Haus 34
 
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