ᐅ Gewährleistung auch auf Heizung / Luftpumpe?
Erstellt am: 28.11.2016 06:53
HilfeHilfe 05.04.2019 18:16
Hallo muss den Thread leider rauskramen ... Pumpe wieder kaputt . Wieder selbes Teil . Kosten ca 2.600€ Damals würde es als Materialschaden seitens des Herstellers deklariert . Ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate her . Mal schauen ob es Wieder so glatt geht . Anruf beim Bauträger hat Aussage gebracht : ist von jeglicher Gewähr ausgeschlossen . Steht im Vertrag . Kurz nachgeschlagen lese ich nichts raus . Und nu . Schriftlich den Schaden aufzeigen ? Nächste Woche kommt der Kundendienst
andimann 05.04.2019 18:35
Moin,
Kann der BT komplett vergessen. Heizung gehört zum Haus und darauf hast du die Gewährleistung. Irgendwelche Wartungsfugen kann er ausschließen aber dann ist Sense.
Problem wird sein, ihn fix dazu zu bewegen, etwas zu tun. Also erst schriftlich Schaden melden. Aber solange sitzt du ohne Heizung rum.
Viele Grüße,
Andreas
HilfeHilfe schrieb:
Bauträger hat Aussage gebracht : ist von jeglicher Gewähr ausgeschlossen . Steht im Vertrag . Kurz nachgeschlagen lese ich nichts raus . Und nu . Schriftlich den Schaden aufzeigen ? Nächste Woche kommt der Kundendienst
Kann der BT komplett vergessen. Heizung gehört zum Haus und darauf hast du die Gewährleistung. Irgendwelche Wartungsfugen kann er ausschließen aber dann ist Sense.
Problem wird sein, ihn fix dazu zu bewegen, etwas zu tun. Also erst schriftlich Schaden melden. Aber solange sitzt du ohne Heizung rum.
Viele Grüße,
Andreas
Otus11 05.04.2019 18:37
Baugesetzbuch Vertrag?
Nach Rspr. gilt erfolgte Nachbesserung als Anerkenntnis im Sinne des 212 Baugesetzbuch („...oder in anderer Weise anerkennt“) der Gewährleistungspflicht, sofern AN nicht erkennbar/ausdrücklich nur aus Kulanz handelte, also gerade nicht in Anerkennung, dass das vorher leider Murks war. Kommt - wie immer - auf die Umstände des Einzelfalls an.
Folge:
Gewährleistungszeitraum beginnt erneut zu laufen (ab vorheriger Reparatur)!
5 Jahre on top,
Nach Rspr. gilt erfolgte Nachbesserung als Anerkenntnis im Sinne des 212 Baugesetzbuch („...oder in anderer Weise anerkennt“) der Gewährleistungspflicht, sofern AN nicht erkennbar/ausdrücklich nur aus Kulanz handelte, also gerade nicht in Anerkennung, dass das vorher leider Murks war. Kommt - wie immer - auf die Umstände des Einzelfalls an.
Folge:
Gewährleistungszeitraum beginnt erneut zu laufen (ab vorheriger Reparatur)!
5 Jahre on top,
hampshire 05.04.2019 18:56
HilfeHilfe schrieb:
Hallo muss den Thread leider rauskramen ... Pumpe wieder kaputt . (Text gekürzt). Nächste Woche kommt der KundendienstHoffentlich nicht der Montage-Service für die Montags-Pumpe. Viel Glück, es sollte Dich kein Geld kosten. HilfeHilfe 12.04.2019 21:03
Drama geht weiter . Laut Sanitär übernimmt der Hersteller den erneuten Schaden nicht . Bauträger sagt nicht sein Problem und immer noch Meinung Heizung ausgeschlossen . Sanitär wartet. Ursache / Fehleranslyse kriegen wir nicht nur das es 2.500€ kostet . Rechtsschutz sagt keine Deckung da Baurisiko und nicht abgedeckt . So jetzt ist guter Rat teuer . Ab zum Anwalt und das ganze durch reichen mit offenem Ausgang oder Einigung erzielen
HilfeHilfe 06.06.2019 22:48
Ging bei uns hin und her . 3000-2000€ runter . Haben werkskundendienst kommen lassen. 500€
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