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ᐅ Tragfähiger Aufbau der Gründung, Gründungspolster für Bodenplatte


Erstellt am: 29.04.20 17:38

Vicky Pedia05.06.20 00:26
Pet1234 schrieb:

???
Es ist gerade nicht so einfach! Insiderr!!!
fach1werk05.06.20 09:04
Vicky Pedia, Na komm, bitte gib Dir nen Ruck, das lässt sich an wie bei uns und das war für uns schlimm. Vielleicht kann man noch was abbiegen und für diese Bauherrschaft läufts besser.

Rammversuche kenne ich nicht in ihrer Aussagekraft, nur Lastplattenversuche. Ich würde das Geld dafür möglichst knapp vor Erstellung der Bodenplatte ausgeben. Hast Du das Gründungspolster im Auftrag an Heinz von Heiden gelassen?

Es ist von Vorteil wenn Du nichts mehr nur am Telefon reklamierst. Man kann ja trotzdem freundlich miteinander sprechen und die Mail oder das Einschreiben als Formsache kommunizieren und hinterherschicken.

Bauleìter von Heinz von Heiden haben eine Vorgabe innerhalb welcher Zeit sie die Mails abarbeiten und beantworten müssen. Das schaffen sie aber nach unsrer Erfahrung nicht. Daher sind sie recht erpicht auf Kommunikationswege die nicht dieser Vorgabe und Kontrollmöglichkeit unterliegen, Telefonate und SMS z.B. Unnötig zu erwähnen dass die Bauherrschaft so keinerlei Nachweise führen könnte. Das kann aber sehr schnell notwendig werden.

Ich wünsche Euch ein Bauvorhaben an dem Ihr Freude habt!

Viele Grüße
Gabriele
Pet123405.06.20 23:45
Danke, liebe Gabriele.
Ja das Gründungspolster ist im vertrag mit drin, allerdings nur 30cm. Die Aufschüttungen sollen natürlich separat abgerechnet werden und wurden vom beauftragten Tiefbauer auch separat angeboten. Das Polster ist zwischen 45 cm und 1.60m hoch...
fach1werk06.06.20 07:38
Dass auf das im Vertrag inkludierte Gründungspolster aufgezahlt werden muss ist normal. Ich lernte keinen Heinz von Heiden-Kunden kennen bei dem es reichte. Gut ist, dass das Gründungspolster im Auftrag an Heinz verblieb.

Viele Grüße
Gabriele
11ant06.06.20 13:21
fach1werk schrieb:

Dass auf das im Vertrag inkludierte Gründungspolster aufgezahlt werden muss ist normal.
Das liest sich für mich wie ein Widerspruch: inkludiert aber aufgezahlt ?
Andre7706.06.20 22:05
fach1werk schrieb:

Ich lernte keinen Heinz von Heiden-Kunden kennen bei dem es reichte. Gut ist, dass das Gründungspolster im Auftrag an Heinz verblieb.

Viele Grüße
Gabriele
Dann bin ich der erste, Gabriele
heinz von heidengründungspolsterbauherrschaftvertrag