tragende Wand?

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pulsar86

Hallo zusammen,
wir haben in unserem Haus im Wohnzimmer eine Wand mit einem Durchgang, das Wohnzimmer ist durch diesen Durchgang in zwei Teile geteilt. Wir möchten nun gerne den Durchgang vergrößern und einen Kamin am Ende der Wand entfernen. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dies eine tragende Wand ist.

Ich habe mal Bilder angehangen, evtl. kann jemand dazu was sagen?
Die ersten beiden Bilder sind von der gleichen Seite, das 3. von der anderen Seite der Wand.

Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank
tragende-wand-113160-1.jpg

tragende-wand-113160-2.jpg

tragende-wand-113160-3.jpg
 
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Legurit

Bevor dir das Haus zusammenfällt oder du Risse bekommst, lass das lieber von einem Fachmann untersuchen und absegnen... alles andere ist m.E.n. fahrlässig.
 
kbt09

kbt09

Fachmann, aber ich würde drauf wetten, dass man die Wand nicht einfach entfernen kann. Denn, wo sollen die Balken sonst aufliegen?
 
P

pulsar86

Die Wand soll nicht komplett entfernt werden, der Durchgang soll nur vergrößert werden, um gute 50cm in die Breite. Habe mich etwas falsch ausgedrückt.
 
wpic

wpic

Was auch immer da voller Tatendrang aber ohne Kenntnisse der Baukonstruktion oder der Statik da seinerzeit umeinandergebaut worden ist: es hält im Moment. Wenn Du den Durchgang vergrößern möchtest, müssen zumindest die "Deckenbalken" ein neues Auflager bekommen.

Die Wand selbst scheint eine Trockenbaukonstruktion zu sein, zwar tragend, aber nicht unbedingt tragend ausgebildet. Ich würde mir auch mehr Gedanken über das machen, was da als Decke zusammengebastelt worden ist. Die Deckenbalken haben mit Sicherheit keinen ausreichend tragenden Querschnitt. Was befindet sich denn oberhalb der Decke ? ein nicht genutzter/nicht gedämmter Dachraum. Oder eine bewohnte Etage ?

Vielleicht solltest Du jemanden dazubitten, der Dich in Deinen Umbauplänen erst einmal fachlich berät. Dazu gehört immer die Bauaufnahme, die Überprüfung und Bewertung der vorhandenen Bausubstanz. Ggf. muß auch ein Statiker für eine Detailbemessung angefragt werden. nicht mehr geringfüge statische Eingriffe sind bauantragspflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
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pulsar86

Über dem gesamten Raum befinden sich weitere Räume die auch bewohnt werden. Das Haus, das heißt wohl auch diese Konstruktion sind aus den 20er Jahren.

Ich werde einen Profi zu rate ziehen.

Danke
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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