Hallo zusammen,
vorab- ich habe kein klar treffendes Unterforum gefunden, bitte um Nachsicht und im Zweifelsfall gern verschieben.
Wir sind vor ein paar Wochen in unser Haus gezogen, vom Generalunternehmer gebaut. Es sind noch ein paar Themen offen, u.a. bzgl. der Treppe - hierzu möchte ich um Euren Rat bitten.
Wir haben eine offene Treppe, lt. Ausführungsplan Zweiholmtreppe gem. DIN 18065. Weil die finalen Stufen noch nicht da waren sind uns die Baustufen abmontiert und andere Übergangsstufen eingesetzt worden. Hierbei kam mir der Abstand zwischen den Stufen bzw. die Öffnung zwischen den Stufen recht groß vor (wir haben eine 11 Monate alte Tochter), diese wird dann mit den finalen Stufen i.d.R. rund 15,5 cm (Vereinzelt gibt es Stützleisten, dann ist der Abstand kleiner) betragen. In der DIN 18065 habe ich hier beim ersten reinsehen aufgeschnappt, dass der Abstand nur 12 cm betragen darf.
Unser Bauleiter vom Generalunternehmer bestätigte dies eingangs und wollte verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, ist nun schon drei Wochen her und ist nichts weiter gehört.
Allerdings hat sich der Treppenbauer direkt gemeldet und hat gesagt, die 12 cm würden nicht gelten, weil nur „Soll-Vorschrift“ (kein Muss) und er baut dies schon immer so, nur ganz früher gäbe es das wohl mal in Baden-Württemberg - wir haben in Sachsen gebaut.
Bei genaueren Nachlesen der DIN 18065 werde ich aus der Kategorisierung „Gebäude im Allgemeinen“ und „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen“ nicht schlau, also wo wir mit unserem Einfamilienhaus reinzählen. Davon hängt es denke ich ab, ob die 12 cm zu beachten sind.
Könnt ihr uns bitte helfen?
Ich danke euch vielmals,
Viele Grüße
vorab- ich habe kein klar treffendes Unterforum gefunden, bitte um Nachsicht und im Zweifelsfall gern verschieben.
Wir sind vor ein paar Wochen in unser Haus gezogen, vom Generalunternehmer gebaut. Es sind noch ein paar Themen offen, u.a. bzgl. der Treppe - hierzu möchte ich um Euren Rat bitten.
Wir haben eine offene Treppe, lt. Ausführungsplan Zweiholmtreppe gem. DIN 18065. Weil die finalen Stufen noch nicht da waren sind uns die Baustufen abmontiert und andere Übergangsstufen eingesetzt worden. Hierbei kam mir der Abstand zwischen den Stufen bzw. die Öffnung zwischen den Stufen recht groß vor (wir haben eine 11 Monate alte Tochter), diese wird dann mit den finalen Stufen i.d.R. rund 15,5 cm (Vereinzelt gibt es Stützleisten, dann ist der Abstand kleiner) betragen. In der DIN 18065 habe ich hier beim ersten reinsehen aufgeschnappt, dass der Abstand nur 12 cm betragen darf.
Unser Bauleiter vom Generalunternehmer bestätigte dies eingangs und wollte verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, ist nun schon drei Wochen her und ist nichts weiter gehört.
Allerdings hat sich der Treppenbauer direkt gemeldet und hat gesagt, die 12 cm würden nicht gelten, weil nur „Soll-Vorschrift“ (kein Muss) und er baut dies schon immer so, nur ganz früher gäbe es das wohl mal in Baden-Württemberg - wir haben in Sachsen gebaut.
Bei genaueren Nachlesen der DIN 18065 werde ich aus der Kategorisierung „Gebäude im Allgemeinen“ und „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen“ nicht schlau, also wo wir mit unserem Einfamilienhaus reinzählen. Davon hängt es denke ich ab, ob die 12 cm zu beachten sind.
Könnt ihr uns bitte helfen?
- Ist unsere Treppe nach DIN Vorschriften o.ä. so herzustellen, dass die Öffnung zwischen den Stufen nur 12 cm betragen darf?
- Wie würdet ihr euch mit Kindern verhalten bzw. wie seht ihr die 12 cm/ Vielleicht bin ich auch zu sorgsam gerade? Der Treppenbauer meinte zu uns die Treppe ist eh vor Kindern zu schützen und später ist müsste man sonst die Schutzmaßnahmen eh wieder abmontieren.
Ich danke euch vielmals,
Viele Grüße
M
MachsSelbst04.09.24 22:07Nida35a schrieb:
die DIN hilft dir nicht, macht es für euer Kind sicher.
Ab 8 Monaten wird da hoch und runtergeklettert, wenn der Weg frei istUnd genau aus diesem Grund sollte der Weg solange nicht frei sein, bis das Kleinkind die Treppe sicher im Alleingang rauf und runtergehen kann.
Wer sein 8 Monate altes Kind alleine auf der Treppe turnen lässt, ist, bei allem Respekt, wirklich selbst Schuld.
Stay_LE schrieb:
Beim Geländer passt der Abstand zwischen den senkrechten Stäben, gerade gemessen. Aber warum siehst du das nicht als vergleichbar an?Weil das eine ein schnell passierter und wahrscheinlicher Unfall ist, während das andere eine Selbstgefährdung in Kombination mit einer geradezu kriminellen Energie ist, die so einen Winzling intellektuell überfordert. Und wie gesagt, selbst wenn es die Katze täte und dem Kind vorturnte, das Kind paßte hier schlicht nicht durch. Es müßte so gelenkig sein, daß umgekehrt es der Katze noch etwas vorturnen könnte, und selbst dann fehlte es für eine echte Gefahr noch an der Lageenergie. Fallbeschleunigung und Querbeschleunigung sind zwei Paar Schuhe. Der Unfall, den Du befürchtest, ist ausschließlich virtuell simulierbar. Mit einem Bein oder Arm zwischen Gitterstäben so hindurchzurutschen, daß selbst Grünholz bricht, wird jedoch bereits geschehen sein und die Vorschrift initiiert haben.Meine Sorge um die Kindergärtnerpsychen angesichts hysterischer Eltern ist wohl realer als ich vorhin befürchtete.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Schorsch_baut05.09.24 14:23Der Geländerabstand orientiert sich an der Kopfbreite. Kinder sollen ihren Kopf nicht durch das Geländer stecken können. Meine Oma hat als Kind den Kopf durch ein eisernes Geländer gesteckt und ihr Vater musste von der Arbeit geholt werden, um das Geländer auseinanderbiegen. Die verbeulten Geländerstäbe wurden jedem Besucher gezeigt.
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