Stromzähler - Einen oder zwei?

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Alex85

Prozess gegen was und auf Grund welchem Schadens?
Quatsch mit Soße. AGB widriges Verhalten kann in erster Linie zur Kündigung führen. Na und?
Wahrscheinlich reichen die den Passus wegen Vereinbarung mit den EVUs nur durch. Kontrollmöglichkeit geht gegen null. Die dürfen halt keinen Heizstrom anbieten.
 
Musketier

Musketier

So gerade mal bei Grünwelt angerufen.
Laut Hotline können Sie mich mit einem Eintarifzähler kombiniert für Haushaltsstrom und WP-Strom nicht beliefern, weil der Netzbetreiber sie dann ablehnen würde.
Interessante Aussage, vor dem Hintergrund, dass ich vor 2 Jahren bei denen einen Vertrag hatte
 
T

toxicmolotof

Prozess gegen was und auf Grund welchem Schadens?
Quatsch mit Soße. AGB widriges Verhalten kann in erster Linie zur Kündigung führen. Na und?
Wahrscheinlich reichen die den Passus wegen Vereinbarung mit den EVUs nur durch. Kontrollmöglichkeit geht gegen null. Die dürfen halt keinen Heizstrom anbieten.
@Alex85

Du bist mal wieder wahnsinnig schnell dabei mit Quatsch.

Die AGBs eines mir bekannten Anbieters sieht vor, dass a) der Vertrag gekündigt wird (entgangene Gewinne für die Mindestlaufzeit) und b) die bisherige Belieferung seit Beginn durch einen Tarif ersetzt wird, der der Grundversorgung entspricht. Bei Jahresverbrauch 8.000kWh und einer Differenz von immerhin 7ct immerhin 560 Euro, die das Versorgungsunternehmen fordern wird. Wenn nicht gezahlt wird das übliche Prozedere, Inkasso, Mahnbescheid, Klageerhebung... für juristische Details bitte einen Anwalt konsultieren.

Fraglich ist, wie weit die damit durch kommen. Ich werde mich aber nicht als Versuchskaninchen zur Verfügung stellen.

Fakt ist, man läuft u.U. sehenden Auges in dieses Problem hinein. Oder eben Nicht, wenn man das Problem nicht kennt (überraschende Vertragsklausel).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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