ᐅ Steuervorteile durch Photovoltaikanlage?
Erstellt am: 21.02.2021 16:50
squier23 22.02.2021 15:41
Plonk109 schrieb:
Stromes eine GBR gründen muss und USt etc.bezahle, somit aber auch alle Kosten, auch das Darlehen usw. absetzen kann.GbR: mindestens zwei Personen
USt: Es kann sich lohnen, zunächst auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten und dann später diese wieder in Anspruch zu nehmen.
Kosten: Vom Darlehen sind nur die Zinsen steuerlich abzugsfähig, zusätzlich noch die Abschreibung auf die Anlage.
WilderSueden 22.02.2021 22:53
Das Thema Kleinunternehmer hat in den letzten Jahren an Relevanz verloren. Hauptgrund ist die sinkende Einspeisevergütung, dadurch bedingt lohnt sich die Photovoltaik eigentlich nur durch den Eigenverbrauch, die Einspeisevergütung amortisiert hauptsächlich die Investitionskosten. Das bedeutet aber auch:
1. da durch die Einspeisung wenig Einnahmen zustande kommen ist die Gewinnerzielungsabsicht gerade bei kleineren Anlagen im Bereich 6-7 kWp kaum zu begründen
2. auf den eigenen Strom müsste man immer Umsatzsteuer zahlen und monatlich abrechnen. Relativ viel Bürokratie dafür dass man nach x Jahren finanziell gleich ist, falls das Finanzamt überhaupt die Gewinnerzielungsabsicht akzeptiert
Je größer die Anlage und der Anteil der Einspeisung desto eher lohnt sich die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze von 10 kWp wurde zum Jahreswechsel auf 30 kWp geändert
1. da durch die Einspeisung wenig Einnahmen zustande kommen ist die Gewinnerzielungsabsicht gerade bei kleineren Anlagen im Bereich 6-7 kWp kaum zu begründen
2. auf den eigenen Strom müsste man immer Umsatzsteuer zahlen und monatlich abrechnen. Relativ viel Bürokratie dafür dass man nach x Jahren finanziell gleich ist, falls das Finanzamt überhaupt die Gewinnerzielungsabsicht akzeptiert
Je größer die Anlage und der Anteil der Einspeisung desto eher lohnt sich die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze von 10 kWp wurde zum Jahreswechsel auf 30 kWp geändert
nordanney 22.02.2021 23:15
WilderSueden schrieb:
1. da durch die Einspeisung wenig Einnahmen zustande kommen ist die Gewinnerzielungsabsicht gerade bei kleineren Anlagen im Bereich 6-7 kWp kaum zu begründenMuss nicht begründet werden. Da interessiert sich bei Photovoltaik kein FA für. Und ein kleiner Gewinn ist immerhin ein Gewinn.WilderSueden schrieb:
2. auf den eigenen Strom müsste man immer Umsatzsteuer zahlen und monatlich abrechnen.12 Monate eine USt.-Voranmeldung machen und dann nur noch jährlich ist kein Aufwand. Insbesondere da jeden Monat dieselbe Voranmeldung kommt (dauert wie lange über Elster? 2-3 Minuten im Monat?) und erst am Jahresende final abgerechnet wird. Reltaw2021 18.06.2021 09:24
Außerdem sind neben Abschreibung und Zinsaufwand auch Wartung (Putzen!) und Reparatur steuerlich absetzbar.
driver55 01.07.2021 13:12
Reltaw2021 schrieb:
Außerdem sind neben Abschreibung und Zinsaufwand auch Wartung (Putzen!) und Reparatur steuerlich absetzbar.Alles Aufwände, die man ohne Photovoltaik gar nicht hätte. 😀 Reltaw2021 01.07.2021 14:25
... aber eine der wenigen Möglichkeiten zu heizen und trotzdem abzuschreiben.
Viele Heizungsarten sind wartungsintensiver aber nicht abschreibbar.
Viele Heizungsarten sind wartungsintensiver aber nicht abschreibbar.
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