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ᐅ Steinwurf auf Bodenplatte Bauherrenhaftpflicht-Versicherung?


Erstellt am: 21.11.14 15:42

chlndh21.11.14 15:42
Hi,

uns wurden Steine vom Schotter auf unsere frisch gegossene Bodenplatte geworfen.
Muss das der Fertighausanbieter bezahlen, da wir ja ein Gesamtpaket mit Bodenplatte und Fertighaus gekauft haben? Oder wird das von der Bauherrenhaftpflicht übernommen?

Vielen Dank und Grüße,
Christian
Bauexperte21.11.14 15:51
Hallo Christian,

was bedeutet, Steine geworfen? Klein, groß, ein Haufen oder nur vereinzelte?




Grüße, Bauexperte
Bauexperte
chlndh21.11.14 16:02
Hallo Bauexperte,

Es sind einzelne Steine (10-20) von einer Größe von 3-4cm. Man stecken drin und einzelne sind beim Auftreffen anscheinend weitergeflogen und haben "nur" ein Loch hinterlassen.

Viele Grüße,
Christian
Doc.Schnaggls21.11.14 16:11
Hallo Christian,

ich kann mir nicht vorstellen, dass hier der Fertighausanbieter in der Pflicht ist.

Bei Vandalismusschäden ist, meiner Meinung nach, weder er noch die Bauherrenhaftpflicht in Anspruch zu nehmen.

Hast Du eventuell noch andere Versicherungen (Bauleistungsversicherung) für den Hausbau abgeschlossen, die Du in Anspruch nehmen könntest?

Grüße,

Dirk

PS: Frag doch mal bei den Nachbarn nach - eventuell hat jemand die Steinewerfer gesehen. Klingt für mich fast nach einem Dummer-Jungen-Streich - vielleicht hilft es auch sich in dieser Richtung mal in der Nachbarschaft umzuhören...
chlndh21.11.14 16:16
Hallo Dirk,

Danke für Antwort. Ich habe noch eine Bauleistungsversicherung. Keine Ahnung, ob die dann greifen würde.
Hätte ich dann nicht Pech, wenn es ein Kind gewesen wäre? Bis zu einem bestimmten Alter sind sie ja nicht haftbar...

Viele Grüße,
Christian
Doc.Schnaggls21.11.14 19:03
Ok. Auch nochmals.

Aus der Leistungsbeschreibung meiner Bauleistungsversicherung:

Versichert sind Schäden am Gebäude die auf..., Vandalismus...., zurückzuführen sind.

Falls es ein Kind unter 14 gewesen sein sollte, hängt es davon ab, ob die Eltern Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind um den Schaden über die Privathaftpflicht der Eltern abwickeln zu können.

Grüße,

Dirk
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