ᐅ Staffelgeschoss erlaubt wenn Bebauungsplan Flachdach gefordert?
Erstellt am: 14.06.17 21:22
Hausbauer114.06.17 21:22
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan. Wenn im Bebauungsplan steht "II FD", also zwei Vollgeschosse, Flachdach, ist dann ein Staffelgeschoss, welches natürlich kein Vollgeschoss ist, erlaubt?
Das Staffelgeschoss hätte dann natürlich ein Flachdach. Bis zu welcher Neigung gilt ein Dach eigentlich als Flachdach?
Danke.
Viele Grüße
HB1
ich habe mal eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan. Wenn im Bebauungsplan steht "II FD", also zwei Vollgeschosse, Flachdach, ist dann ein Staffelgeschoss, welches natürlich kein Vollgeschoss ist, erlaubt?
Das Staffelgeschoss hätte dann natürlich ein Flachdach. Bis zu welcher Neigung gilt ein Dach eigentlich als Flachdach?
Danke.
Viele Grüße
HB1
11ant15.06.17 01:08
Wenn Flachdach ausdrücklich gefordert ist und z.B. die Grundflächenzahl 0,2 und die Geschossflächenzahl 0,5 ist, dann weist das schon auf diese Möglichkeit hin.
Die Abgrenzung Flachdach / Pultdach in Grad findet sich ggf. in den textlichen Festsetzungen; oberhalb zehn Grad würde ich da nicht träumen.
Das heißt umgekehrt gelesen aber auch: mehr "Gefälle" kann das Dach nicht haben. Das macht die Traufhöhe zur besonders kritischen Größe.
Die Abgrenzung Flachdach / Pultdach in Grad findet sich ggf. in den textlichen Festsetzungen; oberhalb zehn Grad würde ich da nicht träumen.
Das heißt umgekehrt gelesen aber auch: mehr "Gefälle" kann das Dach nicht haben. Das macht die Traufhöhe zur besonders kritischen Größe.
Nordlys15.06.17 08:37
Müsste man das nicht so lesen: wer 2 Vollgeschosse baut, muss dann Flachdach nehmen. Damit die Häuser nicht zu hoch werden. wer aber mit 1 oder 1,5 zufrieden ist, kann auch Giebel. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein B Plan Flachdach, was ja die problematischste Dachform ist, regelrecht zwingend fordert. Karsten
11ant15.06.17 16:04
Nordlys schrieb:
Müsste man das nicht so lesen: wer 2 Vollgeschosse baut, muss dann Flachdach nehmen. [...] Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein B Plan Flachdach, was ja die problematischste Dachform ist, regelrecht zwingend fordert.a) dann müßte da II FD/SD stehenb) erzähltest Du nicht selbst von einem Bebauungsplangebiet mit Themenquartieren, wo ja dann zu "Bauhaus" (Hornbachstil) Flachdach gehören würde ?
Alex8515.06.17 17:12
Bei uns ist ausschließlich Flachdach erlaubt, weil die Siedlung eben im Bauhausstil erscheinen soll. Weitere Gestaltungsvorgaben stützen dies.
Was soll an Flachdächern problematisch sein, schau mal nach Umkehrdach. Die Abdichtung wird heutzutage nicht mehr derart der Witterung ausgesetzt und die Oberdecke ist ebenso wasserdicht erstellbar wie im Kellerbau (WU Beton).
Was soll an Flachdächern problematisch sein, schau mal nach Umkehrdach. Die Abdichtung wird heutzutage nicht mehr derart der Witterung ausgesetzt und die Oberdecke ist ebenso wasserdicht erstellbar wie im Kellerbau (WU Beton).
77.willo15.06.17 17:58
Hier das gleiche, nur Flachdach und mind 2 Vollgeschosse erlaubt. Was an Flachdach problematisch sein soll erschließt sich mir nicht. Unser Bauträger baut Sattel und Flachdächer und hält letztere für unproblematischer.
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