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ᐅ Sonderwünsche/Bemusterung: Anzeige Grunderwerbsteuer beim FA


Erstellt am: 07.10.19 18:44

H
HilfeHilfe
08.10.19 04:38
Die Sonderwünsche werden durch die Märchensteuer beglückt . Lass es solange die Sonderwünsche nicht 375.000€ betragen
P
Pinky0301
08.10.19 05:52
Bei uns muss das der Bauträger gemeldet haben. Wir haben auf jeden Fall eine Rechnung zur Nachzahlung bekommen. Ich kann mir vorstellen, dass die dazu verpflichtet sind.
B
benutzer 1004
08.10.19 07:08
Danke für die ganzen Antworten. Info am Rande: auf dem Angebot vom BT steht, dass darauf die Steuer zu zahlen ist und ich verpflichtet bin es dem FA zu melden.
T
Tobibi
08.10.19 07:59
Wenn man bestand kauft, nimmt man doch auch oft alles mögliche als Inventar im Kaufvertrag raus, und darauf wird keine Steuer gezahlt. Ist doch quasi das gleiche.
F
fragg
08.10.19 08:47
Steuerbetrug wird gefühlt härter verfolgt und bestraft als totschlag. da würde ich eher betrunken Auto fahren als den Fiskus bescheißen.

allerdings: kreative Auslegung ist kein betrug. nicht melden, obwohl man es melden muss, geht natürlich nicht. aber ist schon diskussionswürdig ob ein Waschtisch elementarer Bestandteil der Immobilie ist, oder zu werten ist wie ein Kleiderschrank oder Bett. dann wäre da natürlich keine Grunderwerbsteuer darauf fällig.

würde da mit dem FA offen umgehen, denen die Rechnung schicken, und gleich dazu schreiben was alles teil der Immobilie ist, und was nicht. und dann mal abwarten.

spannend in dem fall auch, ob du auf den Waschtisch schon Mehrwertsteuer gezahlt hast. dann müsstest du die ja zurück bekommen vom FA, wenn der Waschtisch grunderwerbsteuerfähig wäre.

hat der Bauträger bei der aufmusterung die MwSt mit angegeben?
waschtischbauträgerrechnungverpflichtetsteuerimmobilie