Sonderleistungen / Sonderwünsche

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F

Florianovic

Hallo,

mein Name ist Florian Neumann und bin seit geraumer Zeit im Besitz einer Eigentumswohnung (Neubau). Ich befinde mich derzeit noch in den Verhandlungen hinsichtlich meiner Sonderwünsche bzw. Sonderleistungen. Hierzu habe ich vor kurzem ein Angebot meiner Baufirma bekommen.

Meine Frage an Sie wäre wie folgt: Muss ich die vorgeschriebenen Preise dieses Angebotes hinnehmen? Meine Sonderwünsche werden zu einem Großteil in Eigenleistung bzw. durch eine mir bekannte Fremdfirma durchgeführt. Neben mir gutgeschriebenen Beträgen tauchen in der Auflistung des Angebotes jedoch etliche Kosten für Mitarbeit des Architekten, Planungsänderung der Lüftung, Planung Sanitär, Heizlastberechnung, usw. auf, obwohl ich eigentlich nur Eckpunkte heraus lasse. Zudem werden mir Elektroinstallationen, die eigentlich in der Gesamtzahl der Wohnung vorhanden sind, nach räumlicher Änderung wieder in Rechnung gestellt.

Macht es Sinn persönlich Einspruch zu erheben oder direkt einen Sachverständigen hinzu zu ziehen? Mir kommt es so vor, als ob durch die o.g. Eckpunkte der mir gut zu schreibende Betrag niedrig gehalten werden soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
 
H

HilfeHilfe

Hallo

unser Bauträger hat nicht gestattet Gewerke rauszunehmen. War uns so recht. Alles was wir on TOP haben wollten hat eben Aufpreis gekostet.

Ein Bauträger hat auch Fixkosten und möchte die eben bei herausnahme umlegen. Was würde den diesbezüglich vereinbart ? Oder noch keine Verträge unterschrieben ?

Evtl habt ihr die bessere Verhandlungsposition, kann aber auch sein das Verträge unterschrieben sind oder noch schlimmer er 10 potenzielle Käufer die aktuell im Bauboom alles mitmachen.
 
Der Da

Der Da

Ist oft so... Aufpreise hoch, Gutschriften niedrig. Kannste nichts machen, der Bauträger diktiert die Preise, du hast ja schliesslich irgendwann nen Vertrag unterzeichnet.
 
B

Bauexperte

Hallo Florian,

Deine Frage ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Verträge im Vorfeld prüfen zu lassen ! Dann hätte der/die Beraterin Dir nämlich empfohlen, die EL bereits im Vorfeld zu benennen; evtl. schriftlich zu fixieren, 1 Umplanung seitens des BU kostenlos durchzuführen - ihr hättet ja über Deine Vorstellungen gesprochen. Somit wäre es zu nachfolgendem Szenario erst gar nicht gekommen.

mein Name ist Florian Neumann und bin seit geraumer Zeit im Besitz einer Eigentumswohnung (Neubau).
Der Werkvertrag beim Bauträger ist ergo unterschrieben.

Meine Frage an Sie wäre wie folgt: Muss ich die vorgeschriebenen Preise dieses Angebotes hinnehmen? Meine Sonderwünsche werden zu einem Großteil in Eigenleistung bzw. durch eine mir bekannte Fremdfirma durchgeführt. Neben mir gutgeschriebenen Beträgen tauchen in der Auflistung des Angebotes jedoch etliche Kosten für Mitarbeit des Architekten, Planungsänderung der Lüftung, Planung Sanitär, Heizlastberechnung, usw. auf, obwohl ich eigentlich nur Eckpunkte heraus lasse. Zudem werden mir Elektroinstallationen, die eigentlich in der Gesamtzahl der Wohnung vorhanden sind, nach räumlicher Änderung wieder in Rechnung gestellt.

Macht es Sinn persönlich Einspruch zu erheben oder direkt einen Sachverständigen hinzu zu ziehen? Mir kommt es so vor, als ob durch die o.g. Eckpunkte der mir gut zu schreibende Betrag niedrig gehalten werden soll.
Was soll der SV denn zum eigentlichen Streitpunkt beisteuern?

Du nimmst im Rahmen Deiner EL Änderungen an den Gewerken vor, welche des BU erneut in die vorhandene Ausführungsplanung eingearbeitet werden müssen. Das erfordert Personal und verursacht damit Kosten - unabhängig vom Umfang der Änderungen. Die Heizlastberechnung wird btw. nicht vom BU erstellt, sondern vom Hersteller des Wärmeerzeugers. Auch der Elektroplan muß an den IST-Zustand nach einarbeiten der Sonderwünsche neu erstellt werden, damit der Elektriker keinen Murks abliefert usw.

Du wirst in den für Dich sauren Apfel beißen müssen; auch ein SV wird Dich davor nicht bewahren können. Allenfalls ein persönliches Gespräch auf Augenhöhe mit dem Auftragnehmer

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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