ᐅ Selbständiges Beweisverfahren Schimmelschaden Altbau
Erstellt am: 11.11.25 21:11
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nordanney12.11.25 07:28Vielleicht ein wenig zur Geschichte der Wohnung
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Dieses hintere Kinderzimmer dient als Schlaf- und Aufenthaltsraum für Ihren Vater und ist möbliert mit Bett, Schreibtisch und Fernseher sowie einem Kleiderschrank(*). Der Kleiderschrank steht an der Außenwand ohne Abstand. Das Bett steht unter dem Fenster vor der Heizung.
Sie bewohnen diese Wohnung mit Ihren Eltern seit 37 Jahren. Schimmelbefall haben Sie erstmals im Jahr 2022 für das Schlafzimmer geltend gemacht. Da Sie als Ursache ein unzulängliches Lüftungs- und Heizverhalten nicht akzeptieren wollten“
Da brennt die Luft im Verhältnis zur Vermieterin.
Zum Thema Abstand zu Wänden wird auch schon geantwortet. „Bzgl. Möbel an Außenwand sowie bzgl. Heizung und Lüftung verweisen viele Gutachter gerne auf DIN/TS 4108-8 "Vermeidung von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen". Da steht auch einiges zu Mieterpflichten zur Schimmelpilzvermeidung drin. Das könnte dir vor Gericht böse auf die Füße fallen.“
Wenn ich so einen Stress seit Jahren hätte (inklusive der weiteren Themen im Haus, die in anderen Foren nachzulesen sind), würde ich mich eher um eine neue Wohnung kümmern, als über Jahre den Vermieter ans Bein pinkeln zu wollen, wenn ich selbst ggf. das Problem bin.
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Dieses hintere Kinderzimmer dient als Schlaf- und Aufenthaltsraum für Ihren Vater und ist möbliert mit Bett, Schreibtisch und Fernseher sowie einem Kleiderschrank(*). Der Kleiderschrank steht an der Außenwand ohne Abstand. Das Bett steht unter dem Fenster vor der Heizung.
Sie bewohnen diese Wohnung mit Ihren Eltern seit 37 Jahren. Schimmelbefall haben Sie erstmals im Jahr 2022 für das Schlafzimmer geltend gemacht. Da Sie als Ursache ein unzulängliches Lüftungs- und Heizverhalten nicht akzeptieren wollten“
Da brennt die Luft im Verhältnis zur Vermieterin.
Zum Thema Abstand zu Wänden wird auch schon geantwortet. „Bzgl. Möbel an Außenwand sowie bzgl. Heizung und Lüftung verweisen viele Gutachter gerne auf DIN/TS 4108-8 "Vermeidung von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen". Da steht auch einiges zu Mieterpflichten zur Schimmelpilzvermeidung drin. Das könnte dir vor Gericht böse auf die Füße fallen.“
Wenn ich so einen Stress seit Jahren hätte (inklusive der weiteren Themen im Haus, die in anderen Foren nachzulesen sind), würde ich mich eher um eine neue Wohnung kümmern, als über Jahre den Vermieter ans Bein pinkeln zu wollen, wenn ich selbst ggf. das Problem bin.
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Jodimaster2k10.01.26 21:13N
nordanney11.01.26 11:23Jodimaster2k schrieb:
Übrigens der Raum wird keine 20 Grad warm bei niedrigen Außentemperaturen
Vermieter schafft keine Abhilfe
Heizkörper Typ 10.Schriftlich Mangel anzeigen (warum ist das seit Jahren nicht erfolgt?). Miete mindern. 30 Grad sind Pflicht. Wenn es ans Geld geht, passiert schnell etwas.
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Jodimaster2k11.01.26 12:06nordanney schrieb:
Schriftlich Mangel anzeigen (warum ist das seit Jahren nicht erfolgt?). Miete mindern. 30 Grad sind Pflicht.
Wenn es ans Geld geht, passiert schnell etwas.Audgrund deS chimmelschadens wird alles ausführlich dauerhaft protokolliert. Ed gibt ja kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht. Das Zimmer wird dauerhaft genutzt (geändertes Nutzunbsverhaltern). Aber dafür mietet man ja auch eine Wohnung. Es ist als hinteres Kinderzimmer deklariert. Keine Abstellkammer.
Gutachter hat die Frage auch zu beantworten on der Heizkörper ausreichernd beheizen kann.
Sanitärbetrier nimmt Neuauswertung (Altnau) vor. Dieser ist hier sehr vermieterfreundlich aufgetretne zur Desne Verteidigung.
Aber fachlich kann er das wohl kaum widderlegen.
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nordanney11.01.26 14:30Jodimaster2k schrieb:
Audgrund deS chimmelschadens wird alles ausführlich dauerhaft protokolliert. Ed gibt ja kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht. Das Zimmer wird dauerhaft genutzt (geändertes Nutzunbsverhaltern). Aber dafür mietet man ja auch eine Wohnung. Es ist als hinteres Kinderzimmer deklariert. Keine Abstellkammer.
Gutachter hat die Frage auch zu beantworten on der Heizkörper ausreichernd beheizen kann.
Sanitärbetrier nimmt Neuauswertung (Altnau) vor. Dieser ist hier sehr vermieterfreundlich aufgetretne zur Desne Verteidigung.
Aber fachlich kann er das wohl kaum widderlegen.Hast nur leider nicht auf meinen Beitrag geantwortet. Mangel anzeigen und Miete kürzen. Alles andere läuft nebenbei. Sch...egal, warum es nicht warm wird. Problem des Vermieters. Solange es nicht warm wird, gibt es halt nicht die (gesamte) Miete.J
Jodimaster2k11.01.26 14:32nordanney schrieb:
Hast nur leider nicht auf meinen Beitrag geantwortet. Mangel anzeigen und Miete kürzen. Alles andere läuft nebenbei. Sch...egal, warum es nicht warm wird. Problem des Vermieters. Solange es nicht warm wird, gibt es halt nicht die (gesamte) Miete.Aufgrund des Schimmelschadens läift die Mieter ja schon seit vielen Monaten unter Vorbehalt.
Der Sanitärbetrieb hat eine Neuberechnung (Altbau) für den Raum vorgenommen.
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