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ᐅ Selbständiges Beweisverfahren Schimmelschaden Altbau

Erstellt am: 11.11.25 21:11
J
Jodimaster2k
Das ganze läuft jetzt seit Anfang des Jahres 2025.

Außenwand/Ecke.

Vermieter. (86). Sie müssen mehr lüften/heizen.

Nun folgt ein Gerichtsgutachter als sellbständiges Beweisverfahren

Bautenschutz Unternehmer schreibt: Im unteren und oberen Eckbereich des Zimmers waren deutliche Schimmelspuren erkennbar, an der rechten Außenwand war die Tapete entfernt (hier hat gemäß Aussage des Mieters ein Schrank gestanden).
Die Raumtemperatur wurde zum Besichtigungszeitpunkt mit 21”C und die Luftfeuchtigkeit mit 57% rel. gemessen. Diese Werte sind als "normal" zu bezeichnen.
Eine Messung der Wandtemperatur an der "freien" Außenwand, in ca. 1,0 m Höhe, ergab eine Temperatur von 20,20°C.
Die Temperaturmessung im unteren Eckbereich hinter dem Bett eine Oberflächentemperatur von 17,6°C! Dieser Temperaturabfall, troD der zur Zeit herrschenden warmen Witterung, ist zum einen auf die Ecklage (Stichwort: Wärmebrücke) als auch auf die ungünstige Positionierung des Bettes zurückzuführen.
Bei sinkenden Temperaturen zum Herbst/Winter wird das Temperaturgefälle weiter ve 9rößert und führt damit zwangsläufig zur Kondensatbildunp und nachfolgendem Schimmelbefall.
Die gleiche Ursache lag hinter dem an der Außenwand stehenden, jeDt demontiertem, Schrank vor.
Ein eindringen von Feuchtigkeit von Außen halten wir auf Grund der intakten 2-schaligen Fassade für ausgeschlossen.
Zur Absicherung wurde die Wandfeuchtigkeit ebenfalls dielektrisch gemessen. Die Messwerte bewegen sich im trockenen Bereich zwischen 48 und 58 Digits: Sollte der Raum weiterhin wie bisher genutzt werden, und vor allem die tlöbelstellung nicht geändeit werden, ist weitere Schimmelbildung nicht auszuschließen!
Eine bauliche Ertüchtigung der Wände mit Calcium-Silicatplatten als tnnendämmung ist möglich. Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein Angebot.

Kellerwand mit Feuchtigkeit und Verputzschaden in der Ecke.

Außenansicht eines beigefarbenen Hauses mit Fenstern und Pflanzkübeln.

Kellerwand mit Feuchtigkeitsschäden und dunklen Flecken am unteren Bereich

Kiesbeet entlang einer Hauswand mit Sträuchern, Pflanzsteinen und gepflastertem Weg

Außenansicht eines zweigeschossigen beige verputzten Hauses mit Balkon und Pflanzkübeln.
N
nordanney
12.11.25 07:28
Vielleicht ein wenig zur Geschichte der Wohnung

Dieses hintere Kinderzimmer dient als Schlaf- und Aufenthaltsraum für Ihren Vater und ist möbliert mit Bett, Schreibtisch und Fernseher sowie einem Kleiderschrank. Der Kleiderschrank steht an der Außenwand ohne Abstand. Das Bett steht unter dem Fenster vor der Heizung.

Sie bewohnen diese Wohnung mit Ihren Eltern seit 37 Jahren. Schimmelbefall haben Sie erstmals im Jahr 2022 für das Schlafzimmer geltend gemacht. Da Sie als Ursache ein unzulängliches Lüftungs- und Heizverhalten nicht akzeptieren wollten“

Da brennt die Luft im Verhältnis zur Vermieterin.

Zum Thema Abstand zu Wänden wird auch schon geantwortet. „Bzgl. Möbel an Außenwand sowie bzgl. Heizung und Lüftung verweisen viele Gutachter gerne auf DIN/TS 4108-8 "Vermeidung von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen". Da steht auch einiges zu Mieterpflichten zur Schimmelpilzvermeidung drin. Das könnte dir vor Gericht böse auf die Füße fallen.“

Wenn ich so einen Stress seit Jahren hätte (inklusive der weiteren Themen im Haus, die in anderen Foren nachzulesen sind), würde ich mich eher um eine neue Wohnung kümmern, als über Jahre den Vermieter ans Bein pinkeln zu wollen, wenn ich selbst ggf. das Problem bin.
J
Jodimaster2k
10.01.26 21:13
Übrigens der Raum wird keine 20 Grad warm bei niedrigen Außentemperaturen
Vermieter schafft keine Abhilfe
Heizkörper Typ 10.

Kleiner Raum mit Kleiderstange, Fernseher und Stern-Lampe vor einem Fenster
N
nordanney
11.01.26 11:23
Jodimaster2k schrieb:

Übrigens der Raum wird keine 20 Grad warm bei niedrigen Außentemperaturen
Vermieter schafft keine Abhilfe
Heizkörper Typ 10.
Schriftlich Mangel anzeigen (warum ist das seit Jahren nicht erfolgt?). Miete mindern. 30 Grad sind Pflicht.
Wenn es ans Geld geht, passiert schnell etwas.
J
Jodimaster2k
11.01.26 12:06
nordanney schrieb:

Schriftlich Mangel anzeigen (warum ist das seit Jahren nicht erfolgt?). Miete mindern. 30 Grad sind Pflicht.
Wenn es ans Geld geht, passiert schnell etwas.

Audgrund deS chimmelschadens wird alles ausführlich dauerhaft protokolliert. Ed gibt ja kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht. Das Zimmer wird dauerhaft genutzt (geändertes Nutzunbsverhaltern). Aber dafür mietet man ja auch eine Wohnung. Es ist als hinteres Kinderzimmer deklariert. Keine Abstellkammer.
Gutachter hat die Frage auch zu beantworten on der Heizkörper ausreichernd beheizen kann.

Sanitärbetrier nimmt Neuauswertung (Altnau) vor. Dieser ist hier sehr vermieterfreundlich aufgetretne zur Desne Verteidigung.
Aber fachlich kann er das wohl kaum widderlegen.
N
nordanney
11.01.26 14:30
Jodimaster2k schrieb:

Audgrund deS chimmelschadens wird alles ausführlich dauerhaft protokolliert. Ed gibt ja kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht. Das Zimmer wird dauerhaft genutzt (geändertes Nutzunbsverhaltern). Aber dafür mietet man ja auch eine Wohnung. Es ist als hinteres Kinderzimmer deklariert. Keine Abstellkammer.
Gutachter hat die Frage auch zu beantworten on der Heizkörper ausreichernd beheizen kann.

Sanitärbetrier nimmt Neuauswertung (Altnau) vor. Dieser ist hier sehr vermieterfreundlich aufgetretne zur Desne Verteidigung.
Aber fachlich kann er das wohl kaum widderlegen.
Hast nur leider nicht auf meinen Beitrag geantwortet. Mangel anzeigen und Miete kürzen. Alles andere läuft nebenbei. Sch...egal, warum es nicht warm wird. Problem des Vermieters. Solange es nicht warm wird, gibt es halt nicht die (gesamte) Miete.
J
Jodimaster2k
11.01.26 14:32
nordanney schrieb:

Hast nur leider nicht auf meinen Beitrag geantwortet. Mangel anzeigen und Miete kürzen. Alles andere läuft nebenbei. Sch...egal, warum es nicht warm wird. Problem des Vermieters. Solange es nicht warm wird, gibt es halt nicht die (gesamte) Miete.

Aufgrund des Schimmelschadens läift die Mieter ja schon seit vielen Monaten unter Vorbehalt.

Der Sanitärbetrieb hat eine Neuberechnung (Altbau) für den Raum vorgenommen.
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