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ᐅ Sehr unsaubere Parkettleger-Arbeit - Nachbesserung nicht möglich?


Erstellt am: 19.01.23 10:55

mayglow23.06.23 08:31
Ich glaube, klagen wär mir vermutlich einfach den Stress nicht wert (und der Streitwert vermutlich auch zu gering für den Aufwand). Ausbesserung heißt hier vermutlich wirklich eher "da streicht nochmal wer rüber", wär so mein Laienbauchgefühl. Oder erwartest du, dass die nochmal komplett ausgetauscht werden? Ich vermute eher, dass das Erreichbare/Verhältnismäßige hier ist "den Maler zahlt der Parkettleger" und nicht "der Parkettleger macht die Treppe neu". Und wenn bei ersterem der Parkettleger sich absolut weigert, dann weiß ich nicht, inwiefern es mir das Wert wäre, sich da ewig zu streiten.

Das ist absolute Laienmeinung und keine Fach- oder Rechtsberatung.
i_b_n_a_n23.06.23 10:52
pim1985 schrieb:

Das gehört nicht dazu. Wir 3 Parteien haben bei diesem Bauträger gebaut. Alles ist bei allen 3 Häusern hervorragend. Man hat die Häuser innerhalb 12 Monate Stein auf Stein perfekt gebaut, 3 verschiedene Baugutachter haben die Arbeit bestens bewertet. Keine Verzögerung, kein Theater, keine Materialknappheit. Hätte ich es beim Bauträger gemacht, hätte ich jetzt keinen Stress. Aber jetzt ist das vorbei. Im Vertrag steht nichts dazu. Der Parkettleger hatte nur eine Option in weiß. Er hat kein einziges Mal erwähnt, dass sie Stoßtritte gestrichen werden. Das sind ja Fertigkomponente. Wer streicht so was? Ich werde bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung gehen und die ganze Pfuscherei bei diesem Auftrag offenlegen.
Hast du denn den Auftrag bereits vollständig bezahlt oder genügend Geld einbehalten (als Druckmittel)?

Hast du einbehalten, setzte schriftlich Fristen zur Mängelbeseitigung, anschliessend nach fruchtlosem Ablauf Vertrag kündigen. Arbeiten an Dritte vergeben - fertig. Lass den Parkettlegen klagen auf Zahlung. Trotzdem muss du dann in Vorleistung gehen bzgl. deines Rechtsanwaltes (geschätzt unter 1K bei dem Volumen?)
Gewinnst du, bekommt du auch das wieder, gibt es ein Vergleich bleibst du darauf hängen. Verlierst du, muss du auch seinen ReA bezahlen. Das kann und soll keine Rechtsberatung meinerseits sein, spiegelt nur meine aktuellen Erfahrungen mit einer Klage im Baubereich wider.

Hast du bereits alles bezahlt, würde ich mir ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholen und dann abwägen ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Unter 1K Mängelbeseitigung würde ich (meine persönliche Meinung) meine Lebenszeit darauf nicht verschwenden und es einfach zahlen und dann über die schöne Treppe freuen. Zur Info: Bei meiner Klage geht es um ca. 20K und ich bin auf Zahlung verklagt worden da glücklicherweise genügend (7K) einbehalten als Druckmittel.
pim198530.06.23 09:18
i_b_n_a_n schrieb:

Hast du denn den Auftrag bereits vollständig bezahlt oder genügend Geld einbehalten (als Druckmittel)?

Hast du einbehalten, setzte schriftlich Fristen zur Mängelbeseitigung, anschliessend nach fruchtlosem Ablauf Vertrag kündigen. Arbeiten an Dritte vergeben - fertig. Lass den Parkettlegen klagen auf Zahlung. Trotzdem muss du dann in Vorleistung gehen bzgl. deines Rechtsanwaltes (geschätzt unter 1K bei dem Volumen?)
Gewinnst du, bekommt du auch das wieder, gibt es ein Vergleich bleibst du darauf hängen. Verlierst du, muss du auch seinen ReA bezahlen. Das kann und soll keine Rechtsberatung meinerseits sein, spiegelt nur meine aktuellen Erfahrungen mit einer Klage im Baubereich wider.

Hast du bereits alles bezahlt, würde ich mir ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholen und dann abwägen ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Unter 1K Mängelbeseitigung würde ich (meine persönliche Meinung) meine Lebenszeit darauf nicht verschwenden und es einfach zahlen und dann über die schöne Treppe freuen. Zur Info: Bei meiner Klage geht es um ca. 20K und ich bin auf Zahlung verklagt worden da glücklicherweise genügend (7K) einbehalten als Druckmittel.

So, wir haben alles bezahlt, der Auftrag war vom Januar 2023. Wir waren mit sämtlichen Arbeiten unzufrieden, jedoch wollten wir keinen weiteren Stress, da sich der Umzug sowieso verzögert hat. Wir haben im Januar, nachdem die Arbeit abgeschlossen waren, um Nachlass gebeten, da die Fugen an den Türen und Fenstern schief ausgeschnitten wurden und nicht ausreichend mit Kork gefüllt worden waren. Der Parkettleger hat dies abgelehnt mit der Begründung, er könnte die Fugen begradigen, also vergrößern und damit "nachbessern". Das wollten wir natürlich nicht, wer will schon über 1.5 cm dicke Fugen an den Türen hatten. Das ganze Treppenhaus sah unmöglich aus, die frisch gestrichenen Wände wurden beschädigt, die Stoßtritte waren extrem dreckig, voll mit Kleberresten , die Fugen am Treppenhaus waren nicht sauber und extrem dick. An einigen Stellen waren die Sockelleisten nicht bündig. Die Holzstufen waren nicht genau passend, obwohl sie mehrmals die Treppenstufen gemessen haben, an einigen Stellen ist zu viel Abstand und die Fugen sind dicker. Alles das plus das unfreundliche, uneinsichtige Benehmen des Parkettlegers haben wir irgendwie akzeptiert, die Problemstellen selber ausgebessert und sogar damit abgefunden. Vor ca. zwei Wochen waren plötzlich dicke Flecken an den Stoßtritten durch den Kleber. Also 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten haben wir den Parkettleger erneut kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Er hat zwar zugegeben, dass der Kleber die Flecken verursacht hat, jedoch sei es unsere Schuld, da wir die Stoßtritte nicht lackiert haben?!! Das sei nicht sein Problem. Wir haben darauf reagiert und ein Schreiben mit Frist zur Nachbesserung gesetzt (Austausch der Stoßtritte, nicht einfach lackieren). Bis jetzt ignoriert er uns. Funkstille. Wir haben eine Drittfirma um einen Kostenvoranschlag gebeten. Die Schadensbegrenzung, also nur Lackieren wäre bei ca. 2000€ (31 Stoßtritte). Nach Meinung der Drittfirma hat der Parkettleger die Stoßtritte nicht "abgesperrt" und somit kam es zu den Flecken. Diese Stoßtritte sind fertige, beschichtete Komponenten in unterschiedlichen Dekoren, die nicht zu streichen sind. Dies wurde durch unseren Baugutachter, Bauleiter und die Drittfirma abermals bestätigt. Wir werden uns jetzt rechtlich beraten lassen und diesmal werden wir alle gepfuschten Punkte auflisten, denn es reicht uns. Wir reden hier von 25.000€ Auftragssumme bei einem "Meisterbetrieb".
xMisterDx30.06.23 19:43
Ja 25.000 EUR Auftragssumme. Das ist aber nicht der Schaden, denn du hast ja Leistungen bekommen und Nachbesserung abgelehnt.

Und, sorry, aber 31 Stoßtritte lackieren, 2.000 EUR? Unser ex-Vermieter lässt gerade unsere alte Wohnung streichen, 98m² inkl. Decken für 1.600 EUR.
Wünsch dem Lackierer mal gute Besserung, er soll den Lack auftragen und nicht so viel davon trinken.
chand198630.06.23 20:26
xMisterDx schrieb:

Und, sorry, aber 31 Stoßtritte lackieren, 2.000 EUR? Unser ex-Vermieter lässt gerade unsere alte Wohnung streichen, 98m² inkl. Decken für 1.600 EUR.
Das ist dann aber auch extrem günstig. Nur 1x überstreichen, günstigste Farbe und ein Bekannter, der einen Vorzugspreis macht und trotzdem ne Rechnung stellt. Und selbst dann kaum zu glauben.

Bei uns hat ein Bekannter gestrichen, der Maler ist. 117 qm mit Decken, Wände doppelt, die waren vorher farbig. 59 Stunden à 48€. 2688€ ohne Material, ohne Anfahrt. Material haben wir über ihn zum Eigenkapital bezogen.

Und jetzt 1 Zimmer weniger für so viel weniger?

Schwarz? ( also, nicht die Wände )
xMisterDx30.06.23 20:50
20% mehr Fläche, sind wir schon nicht mehr bei 1.600, sondern 1.920 EUR.
Und natürlich nur einmal rüber über weiße Wände, nicht doppelt über farbige. Insofern ist dein Preis sogar fast noch besser als meiner...

Willst du mir jetzt aber erzählen, dass der Maler da für 31 Stoßtritte 40 Stunden rumhampeln will? Ne ganze Arbeitswoche? Über eine Stunde pro Stufe?
Das hab ja selbst ich in 2 8-Stundentagen erledigt.
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