Ich möchte nochmals nachschieben, dass wenn der Mann (und davon bin ich ausgegangen, Stichwort Auszahlung), nicht mehr im Grundbuch steht. Und wenn dem so sein sollte, warum sollte er noch in der Finanzierung mit stehen? Das hemmt evtl neue Projekte bei ihm und birgt ein grundsätzliches Risiko.
Muss er nicht. Du hast völlig recht.
Allerdings gibt es auch Ethik, auch wenn die Werte bei jedem Einzelnem auf Dauer immer weniger wert sind, da das ICH mittlerweile über das UNS steht (grundsätzlich, aber auch hier).
Hier: weil man die Finanzierung gemeinsam aufgestellt hat und durch den Vertragsbruch, der auch zu 50% durch ihm entstanden ist, man eventuell eine moralische Verpflichtung sehen könnte, die er zu seiner Ex-Frau, mindestens aber zu seinem Kind hätte.
Ob es ein grundsätzliches Risiko gibt, dazu müsste man die Zahlen genauer kennen. Denn wenn der Abtrag sehr einfach für eine verdienende Person ist, so ist das Risiko gering, Aber abhängig von Fairness. Und ja, irgendwann möchte er ggf auch raus, weil die Zukunft auch noch weiteres mit ihm vorhat. Aber dann müsste er eventuell damit leben, dass die Raten durch seine Ex-Frau durch den neuen Kreditvertrag nicht mehr machbar wären und das Haus verkauft werden muss.
Deshalb gilt für mich immer ein gemeinsames Abwägen und Entscheiden über die Zeit und nicht ad hoc, meist individuell, meist nicht in einen Rechte-Karton zu stecken. Da gibt es nicht nur einen geraden Weg.
4. Lösung: Schuldhaftentlassung des Ex. Bürgschaft einer dritten Person. Dann kann die Finanzierung die 20 Jahre durchlaufen, da die Bank praktisch zwei Schuldner hat.
Wenn das allerdings machbar ist, dann ist doch ggf vieles zu regeln. Dann ist doch alles gut.